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SafetyCulture Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir haben unsere bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisiert.

Diese Aktualisierungen treten am 20. Oktober 2025 in Kraft. Für Neukunden gelten diese Aktualisierungen sofort. Wir haben eine Liste mit häufig gestellten Fragen erstellt, die Sie hier lesen können.

Vielen Dank, dass Sie weiterhin Mitglied der SafetyCulture-Familie sind.

  1. Ihre Zustimmung

    1. Diese Vereinbarung ( Vereinbarung ) regelt alle Ihnen durch SafetyCulture bereitgestellten Produkte und Serviceangebote ( Service ).

    2. Diese Vereinbarung besteht zwischen der juristischen Person SafetyCulture, die den Service besitzt oder betreibt, den Sie verwenden oder auf den Sie zugreifen ( https://safetyculture.com/de/rechtliches/safetyculture-group/ ) ( SafetyCulture ) und der natürlichen oder juristischen Person, die diesen Bedingungen zustimmt ( Sie ).

    3. Sie garantieren, dass Sie älter als achtzehn Jahre sind und die Vollmacht und Befugnis haben, Ihre mit dieser Vereinbarung verbundenen Verpflichtungen einzugehen und zu erfüllen.

    4. Wenn Sie diese Vereinbarung im Namen Ihres Unternehmens eingehen, bezeichnet „Sie“ im Rest dieser Vereinbarung Ihr Unternehmen, und Sie garantieren, dass Sie ordnungsgemäß befugt sind, Ihr Unternehmen an diese Vereinbarung zu binden.

    5. Sofern in einer Bestellung angegeben, ist es jeder Einrichtung, die Sie direkt oder indirekt kontrolliert, von Ihnen kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit Ihnen steht (ein Affiliate ), ebenfalls gestattet, eine Bestellung zu unterzeichnen, die dieser Vereinbarung unterliegt. In diesem Fall werden alle Verweise auf "Sie" in dieser Vereinbarung als Verweis auf Ihren Affiliate ausgelegt. Jede derartige Bestellung unterliegt den Bedingungen dieser Vereinbarung, und das betreffende verbundene Unternehmen gilt als Vertragspartei dieser Vereinbarung.

    6. Sie stimmen den Bedingungen dieser Vereinbarung zu, wenn Sie eine Bestellung aufgeben oder ein Konto erstellen, um auf einen Service zuzugreifen oder diesen zu nutzen. Die Vereinbarung wird an dem Datum bindend, an dem SafetyCulture Ihre Bestellung annimmt oder Ihnen den Service zum ersten Mal zur Verfügung stellt, je nachdem, welches Datum früher liegt ( Anfangsdatum ).

  2. Geltungsbereich

    1. Diese Vereinbarung umfasst:

      1. die Bedingungen, die in dem entsprechenden Bestellformular angegeben sind, das gemäß Abschnitt (13) ausgefüllt wurde ( Bestellung );

      2. diese Geschäftsbedingungen ( Allgemeine Geschäftsbedingungen );

      3. die für jeden Service geltenden Bedingungen, die in den Produkt- und Servicemodulen in dieser Vereinbarung ( Produkt- und Servicemodule ) aufgeführt sind; und

      4. die Richtlinien von SafetyCulture, d.h. die Datenschutzerklärung, dei die für den jeweiligen Dienst geltenden Richtlinien zur akzeptablen Nutzung, Nutzungsbedingungen der Website, und Nutzungsbedingungen der SafetyCulture-Community, abrufbar unter https://safetyculture.com/de/rechtliches/ und alle anderen in dieser Vereinbarung erwähnten Richtlinien oder Bedingungen ( SafetyCulture Richtlinien ).

    2. Wenn einer der in diesem Abschnitt (2)(a) aufgeführten Bedingungen widersprüchlich ist, haben die zuerst aufgeführten Bedingungen im Umfang des Widerspruchs Vorrang.

  3. Services

    1. Der Service umfasst: (i) die Cloud-basierten Software-as-a-Service-Lösungen (Abonnement-Service ); (ii) die damit verbundenen Supportleistungen; und (iii) alle anderen Produkte oder Services, die SafetyCulture Ihnen gemäß einer Bestellung zur Verfügung stellt, jedoch nicht:

      1. alle Daten, Informationen, Vorlagen, Inhalte, Codes, Videos, Bilder oder andere Materialien oder Informationen jeglicher Art, die Sie auf die Abonnement-Dienste hochladen durch die Nutzung von Funktionen des Abonnement-Service erstellen oder SafetyCulture anderweitig in Verbindung mit dem Service zur Verfügung stellen ( Ihre Daten );

      2. alle von Ihnen oder für Sie vorgenommenen Änderungen ( Ihre Änderungen ) am Service, an der Technologie, an Daten, Informationen, Programmen, Material oder anderen Inhalten, die SafetyCulture Ihnen zur Verfügung stellt oder zugänglich macht;

      3. von SafetyCulture oder Nutzern des Service erstellte Materialien, die in der SafetyCulture-Inhaltsbibliothek veröffentlicht oder Ihnen zur Verfügung gestellt werden (Materialien der Inhaltsbibliothek );

      4. jegliche von SafetyCulture gelieferte und mit dem Service zusammenhängende Hardware; und

      5. Konnektoren, die von einer anderen Partei als SafetyCulture oder seinen Unterauftragnehmern gebaut oder geändert wurden.

    2. Sie können Schulungen, Implementierungen, Onboarding, Enablement, Content-Support oder andere technische Services erwerben, die von uns bereitgestellt und in Ihrer Bestellung angegeben werden (die Professionelle Services ). Nichts in diesem Vertrag verbietet, beschränkt oder limitiert (i) SafetyCulture, dieselben oder ähnliche professionelle Service für Dritte zu erbringen oder dieselben oder ähnliche Arbeitsprodukte an Dritte zu liefern, oder (ii) Sie, einen Dritten mit der Erbringung professioneller Services im Zusammenhang mit den Services zu beauftragen. Die von SafetyCulture erbrachten Services werden professionell und fachmännisch ausgeführt. Sie werden SafetyCulture rechtzeitig den Zugriff auf Ihre Daten gewähren, der für die Erbringung der Professionellen Services durch SafetyCulture erforderlich ist, und falls Sie dies versäumen, ist die Verpflichtung zur Erbringung der Professionellen Services entbunden, bis ein solcher Zugriff gewährt wird.

    3. SafetyCulture behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen Änderungen am Abonnement-Service vorzunehmen, einschließlich der Funktionalität, Funktionen, Leistung, Nutzeroberfläche, Nutzerfreundlichkeit und Sie erklären sich damit einverstanden, dass dieser Vertrag für alle Änderungen oder Aktualisierungen des Abonnement-Service gilt. SafetyCulture benachrichtigt Sie über jegliche Änderung des Abonnement-Service (mit Ausnahme von gebührenfreiem Service), die die Funktionalität oder Merkmale des Service in irgendeiner wesentlichen Hinsicht reduziert, oder wenn es einen Service einstellt und dieser nicht durch eine im Wesentlichen gleichwertige Funktion oder Funktion ersetzt wird. Wenn SafetyCulture Sie gemäß diesem Abschnitt (3)(b) benachrichtigt hat, können Sie den betroffenen Service kündigen, wenn Sie SafetyCulture Ihre Absicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum dieser Benachrichtigung mitteilen, und SafetyCulture wird alle vorausbezahlten, nicht verwendeten Gebühren in Bezug auf den gekündigten Abonnement-Service erstatten. Nichts in diesem Abschnitt (3)(b) schränkt die Fähigkeit von SafetyCulture ein, einen Service einzustellen oder Änderungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um geltendes Recht einzuhalten, ein wesentliches Sicherheitsrisiko anzugehen oder eine erhebliche wirtschaftliche oder technische Belastung zu vermeiden.

    4. SafetyCulture stellt Ihnen und allen einzelnen, von Ihnen zum Zugriff auf den Abonnement-Service benannten, erlaubten oder eingeladenen Nutzern ( Endnutzer ) den Abonnement-Service ausschließlich für Ihre internen Geschäftsabläufe während der in Ihrer Bestellung angegebenen Abonnementlaufzeit ( Abonnementlaufzeit ) und in Übereinstimmung mit allen Nutzungsbeschränkungen, die in der entsprechenden Bestellung und dem relevanten Produkt- und Servicemodul angegeben sind, zur Verfügung. Die Ihnen gemäß diesem Abschnitt (3)(c) gewährte Genehmigung ist nicht-exklusiv, weltweit, nicht unterlizenzierbar und nicht übertragbar.

    5. Sofern nicht gesetzlich oder anderweitig ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet, dürfen Sie Folgendes nicht tun (noch dürfen Sie Dritte dazu ermutigen, ermächtigen oder dabei unterstützen):

      1. den Service vermieten, leasen, verteilen, lizenzieren, unterlizenzieren, verkaufen, übertragen, abtreten, verteilen oder Dritten anderweitig Zugang dazu gewähren;

      2. den Service reproduzieren, modifizieren, anpassen oder davon abgeleitete Werke erstellen oder Haftungsausschlüsse oder andere rechtliche Hinweise im Service entfernen oder manipulieren;

      3. den Service zurückentwickeln, disassemblieren, dekompilieren, übertragen, austauschen oder übersetzen oder anderweitig versuchen, den Quellcode oder die API zu erhalten oder abzuleiten;

      4. den Service in einen Service integrieren, den Sie einem Dritten anbieten; oder

      5. den Service verwenden, um Dienstleistungen bereitzustellen oder einen Service zu erstellen, der mit dem Service konkurriert.

    6. Sie müssen SafetyCulture unverzüglich schriftlich über jeden Verstoß gegen die oben genannten Nutzungsbedingungen informieren.

    7. Sie sind allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass jeder Desktop, jedes Mobiltelefon oder Handheld-Gerät ( Geräte ) und Systeme mit dem Abonnement-Service kompatibel ist und alle avon uns angegebenen Mindestanforderungen erfüllt.

  4. Gebührenfreier Service

    1. SafetyCulture kann Ihnen bestimmte Dienstleistungen kostenlos anbieten, einschließlich kostenloser Konten, Produkte von Drittanbietern, Testnutzungen und Zugriff auf Vorabversionen, vorzeitige Versionen und Betaprodukte ( gebührenfreie Dienste ). Sie erklären sich damit einverstanden, dass Vorabversionen, vorzeitige Versionen und Beta-Produkte noch in der Entwicklung sind und Fehler und Bugs enthalten können. Ihre Nutzung des gebührenfreien Service unterliegt zusätzlichen Bedingungen, die SafetyCulture von Zeit zu Zeit festlegt, und ist nur für den von SafetyCulture festgelegten Zeitraum oder, falls kein solcher Zeitraum festgelegt ist, 30 Tage zulässig. SafetyCulture kann Ihr Recht zur Nutzung des gebührenfreien Service jederzeit und aus beliebigem Grund nach alleinigem Ermessen von SafetyCulture ohne Haftung Ihnen gegenüber kündigen.

  5. Ihre Konten

    1. Um auf den Service zuzugreifen oder diesen zu erhalten und Mitteilungen und Informationen von SafetyCulture zu erhalten ( Kundenkonto ), müssen Sie sich für ein Konto registrieren.

    2. Alle Endnutzer müssen ein benanntes Konto einrichten, um auf den Service zuzugreifen ( Endnutzerkonto ). Einzelne Endnutzerkonten dürfen nicht gemeinsam genutzt werden.

    3. Der Service von SafetyCulture ist nicht für Personen unter achtzehn Jahren bestimmt und darf von diesen auch nicht genutzt werden. Sie sind dafür verantwortlich, dass alle Endnutzer die Altersvoraussetzungen erfüllen.

    4. Sie müssen alle relevanten Informationen an die Endnutzer weitergeben und alle relevanten Zustimmungen von den Endnutzern einholen, damit wir den Service für die Endnutzer bereitstellen können, einschließlich der Verwendung, Erfassung und Weitergabe von Informationen durch SafetyCulture in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung.

    5. Sie können einen oder mehrere Administratoren angeben, die passwortgeschützte Rechte für den Zugriff auf Administrator-Konten ( Administrator-Konto/Konten ) haben, um den Service und die Endnutzerkonten zu verwalten.

    6. Sie sind verantwortlich für alle Aktionen, die über Ihr Kundenkonto, alle Endnutzerkonten und Administrator-Konten unter Ihrem Kundenkonto (zusammen Ihre Konten ) vorgenommen werden. Sie sind für folgende Aufgaben verantwortlich:

      1. Wahrung der Vertraulichkeit der mit jedem Ihrer Konten verknüpften Passwörter;

      2. Sicherstellung, dass nur die von Ihnen autorisierten Personen Zugriff auf Ihre Konten haben; und

      3. Sicherstellung, dass alle Aktivitäten, die in Verbindung mit Ihren Konten stattfinden, dieser Vereinbarung entsprechen.

    7. Wenn Sie ein Endnutzer sind, wird Ihr Konto von dem/den Administrator-Konto(s) (und nicht von Ihnen) verwaltet. Der/die Administrator-Konto/Konten kann/können Ihre Nutzung der Abonnementdienste kontrollieren, einschließlich hinzufügen oder entfernen des Zugriffs zu dem Abonnement-Service, aktivieren oder deaktivieren bestimmter Funktionen innerhalb des Abonnement-Service und löschen oder neu zuweisen der Eigentümerschaft an Ihren Daten und Ihren Änderungen. SafetyCulture ist berechtigt, sich bei der Betreuung eines Kundenkontos auf Mitteilungen und Anweisungen von Administratorenkonten zu verlassen. Sie bestätigen, dass Ihr Endnutzerkonto von der Einrichtung verwaltet wird oder verwaltet werden kann, die die E-Mail-Adressdomäne besitzt oder kontrolliert (z. B. Ihr Arbeitgeber), mit der Ihr Konto eingerichtet wurde (z. B. Ihre Arbeits-E-Mail-Adresse), und Sie erklären sich damit einverstanden, dass SafetyCulture Einzelheiten Ihres Endnutzerkontos mit Administratorkonten teilen kann. SafetyCulture übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die von Konto-Administratoren vorgenommen werden.

  6. Geistige Eigentumsrechte

    1. SafetyCulture und seine Lizenzgeber haben und behalten alle Rechte, Titel und Anteile, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, Urheberrechte, Handels- oder Dienstleistungsmarken, Designs, Patente, Rechte an Schaltungslayouts, Domänennamen und Handelsnamen an jedem Ort der Welt ( Rechte an geistigem Eigentum ) am und in Verbindung mit dem Service.

    2. Sie und Ihre Lizenzgeber behalten das Eigentum an allen Rechten, Rechtstitel und Zinsen, einschließlich geistiger Eigentumsrechte, an Ihren Daten.

    3. Sie gewähren SafetyCulture eine nicht exklusive, weltweite, zeitbegrenzte, gebührenfreie, unterlizenzierbare Lizenz auf Ihre Daten zuzugreifen, sie zu nutzen, zu ändern, umzuformatieren, zu veröffentlichen, zu verarbeiten, zu kopieren, zu vertreiben, zu exportieren und anzuzeigen, soweit dies für die Bereitstellung des Service durch SafetyCulture an Sie erforderlich ist. SafetyCulture kann Daten und andere Informationen in Bezug auf Ihre Nutzung der Service sammeln, einschließlich Ihrer Daten (Nutzungsdaten ), und SafetyCulture kann solche Nutzungsdaten (während und nach der Laufzeit) für seine internen Geschäftszwecke verwenden, einschließlich der Verbesserung, Unterstützung und des Servicebetriebs, der Generierung aggregierter Datensätze und für Berichte und Analysen. SafetyCulture darf Nutzungsdaten nur in aggregierter Form in einer Weise offenlegen, die keine Identifizierung von Einzelpersonen ermöglicht.

    4. Soweit Sie eine Vorlage oder einen Kurs, der Ihre Daten oder Ihre Änderungen enthält, mit anderen Nutzern oder öffentlich über eine SafetyCulture-Website teilen, gewähren Sie SafetyCulture und jedem anderen Nutzer eine nicht-exklusive, weltweite, unbefristete, unwiderrufliche, gebührenfreie und unterlizenzierbare Lizenz, auf diese Vorlage oder diesen Kurs zuzugreifen, sie zu nutzen, zu ändern, umzuformatieren, zu veröffentlichen, zu bearbeiten, zu kopieren, zu vertreiben, zu exportieren und darzustellen, soweit dies erforderlich ist, um diese Vorlagen und Kurse zur Verfügung zu stellen und diese Vorlagen und Kurse zu nutzen. Sie können die Möglichkeit, dass Ihr(e) Konto/Konten (außer Administrator-Konto/Konten) Vorlagen oder Kurse mit anderen Nutzern teilen, deaktivieren, indem Sie das Support-Team von SafetyCulture kontaktieren.

    5. Wenn Sie oder Ihre Endnutzer uns Vorschläge, Verbesserungswünsche, Empfehlungen, Korrekturen oder sonstiges Feedback in Bezug auf den Service (Feedback ) übermitteln, gewähren Sie SafetyCulture eine weltweite, unbefristete, unwiderrufliche und gebührenfreie Lizenz zur uneingeschränkten Nutzung und Einbindung des Feedbacks in den Service und verzichten auf alle Rechte, Titel und Interessen, die Sie oder Ihre Endnutzer an diesem Feedback haben könnten.

  7. Inhaltsbibliothek

    1. Die Materialien der Inhaltsbibliothek können gesponserte Inhalte beinhalten, die uns von branchenführenden Unternehmen zur Verfügung gestellt werden ( Gesponserte Inhalte ). Gesponserte Inhalte enthalten urheberrechtlich geschütztes Material, Marken und andere geschützte Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Text und Grafiken. Sie dürfen solche gesponserten Inhalte in der Form verwenden, in der sie auf Ihr(e) Konto(s) heruntergeladen wurden. Sofern nicht ausdrücklich durch das Urheberrecht gestattet, ist das Kopieren, die Weiterverbreitung, die Veröffentlichung oder die kommerzielle Nutzung heruntergeladener gesponserter Inhalte ohne die ausdrückliche schriftliche Berechtigung von uns und/oder dem Sponsor/Urheberrechtsinhaber nicht gestattet. Es dürfen keine Änderungen oder Löschungen von Autorenangaben, Markenzeichen oder Urheberrechtsvermerken vorgenommen werden.

    2. Wenn Sie Materialien der Inhaltsbibliothek herunterladen, soweit gesetzlich zulässig:

      1. erfolgt Ihre Nutzung von Materialien aus der Inhaltsbibliothek auf Ihr eigenes Risiko;

      2. SafetyCulture schließt jegliche Haftung Ihnen und Dritten gegenüber in Bezug auf Ihre Nutzung von Materialien der Inhaltsbibliothek aus; und

      3. es liegt in Ihrer Verantwortung, die Eignung der Materialien der Inhaltsbibliothek für Ihre Zwecke und alle zur Erfüllung dieser Zwecke erforderlichen Änderungen zu beurteilen (und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen).

  8. Ihre Daten

    1. Sie garantieren, dass Ihre Daten und Ihre Änderungen:

      1. die SafetyCulture-Richtlinien einhalten, einschließlich der Richtlinie zur akzeptablen Nutzung;

      2. nicht falsch, irreführend oder fehlerhaft sind;

      3. keine Rechte Dritter verletzen (einschließlich geistiger Eigentumsrechte und Datenschutzrechte), dass Sie alle Rechte, Ansprüche und Interessen, einschließlich geistiger Eigentumsrechte, an Ihren Daten und Ihren Änderungen besitzen und dass Sie sich anderweitig alle erforderlichen Rechte an Ihren Daten und Ihren Änderungen verschafft haben, die zur Gewährung der Lizenzen gemäß dieser Vereinbarung erforderlich sind;

      4. alle geltenden Gesetze einhalten; und

      5. nicht mit Viren oder anderen schädlichen Computercodes, Dateien oder Programmen infiziert sind.

    2. Sie bestätigen und erklären sich damit einverstanden, dass SafetyCulture Ihre Daten oder Ihre Änderungen von dem Service und den Websites von SafetyCulture entfernen kann, wenn wir (in gutem Glauben) vermuten, dass eine der in Abschnitt (8)(a) genannten Zusicherungen unwahr ist oder wahrscheinlich unwahr sein wird. Soweit durchführbar, gesetzlich zulässig und sofern dies keine Gefahr für SafetyCulture oder andere Nutzer darstellt, wird SafetyCulture Sie über eine Entfernung gemäß Abschnitt (8)(b) informieren.

    3. Sie müssen sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Zustimmungen von relevanten Personen für die Verwendung der in Ihren Informationen enthaltenen personenbezogenen Daten mit dem Service einholen, einschließlich ihrer Übermittlung außerhalb Australiens, damit SafetyCulture Ihnen den Service bereitstellen kann.

    4. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Sie für die Erstellung und Bereithaltung von Sicherungskopien Ihrer Daten und Ihrer Änderungen verantwortlich sind.

    5. Sie müssen SafetyCulture und seine verbundenen Unternehmen, Dienstleister, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Auftragnehmer und Kunden ( die Entschädigten ) von allen Ansprüchen, Kosten, Schäden, Verlusten, Haftungen und Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) freistellen, verteidigen und schadlos halten, die sich aus oder in Verbindung mit folgenden Punkten ergeben: Ihrem Verstoß gegen Abschnitt (5)(c) (Mindestalter), Abschnitt (5)(d) (Zustimmung der Endnutzer) und Abschnitt (8) (Ihre Daten). SafetyCulture erklärt sich bereit, Folgendes zu leisten: (i) eine unverzügliche schriftliche Benachrichtigung an Sie über einen solchen Anspruch; (ii) das ausschließliche Recht, die Untersuchung, die Verteidigung oder die Beilegung eines solchen Anspruchs zu kontrollieren und zu leiten; und (iii) alle vernünftigerweise erforderliche Zusammenarbeit mit SafetyCulture auf Ihre Kosten.

  9. Integration mit Produkten von Drittanbietern

    1. Sie können nach eigenem Ermessen entscheiden, den Service mit Produkten oder dem Service von Drittanbietern zu integrieren ( Produkte von Drittanbietern ). Wenn Sie sich dafür entscheiden, Produkte von Drittanbietern in Verbindung mit dem Service zu verwenden, kann SafetyCulture diesen Drittanbietern Zugriff auf Ihre Daten oder deren Nutzung in dem Umfang gewähren, der für die Zusammenarbeit der Services mit dem Produkt von Drittanbietern erforderlich ist. Ihre Nutzung eines Drittanbieterprodukts unterliegt der geltenden Vereinbarung zwischen Ihnen und dem jeweiligen Drittanbieter. SafetyCulture ist nicht verantwortlich für den Zugriff auf oder die Verwendung Ihrer Daten durch solche Drittanbieter. SAFETYCULTURE SCHLIESST JEGLICHE HAFTUNG FÜR PRODUKTE VON DRITTANBIETERN UND FÜR DIE HANDLUNGEN ODER UNTERLASSUNGEN VON DRITTANBIETERN VON DRITTANBIETER-PRODUKTEN AUS.

    2. SafetyCulture kann Ihnen den Zugriff zu Konnektoren ermöglichen, um das Zusammenwirken unseres Services mit den von Ihnen genutzten Produkten Dritter zu erleichtern. Ihre Nutzung solcher Konnektoren unterliegt zusätzlichen Bedingungen, die SafetyCulture von Zeit zu Zeit festlegt. Unter der Voraussetzung, dass Sie SafetyCulture umgehend schriftlich über Fehler in Bezug auf das Funktionieren von Konnektoren benachrichtigen, wird SafetyCulture wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Sie nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass SafetyCulture nicht für die Funktionalität, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Qualität oder Leistung von Drittprodukten oder das Zusammenwirken solcher Drittprodukte mit dem Service haftet oder verantwortlich ist (eine Verbindung mit einem Drittprodukt könnte infolge von Änderungen des Drittanbieters nicht mehr verfügbar sein oder nicht mehr richtig funktionieren). Jeglicher Support und jegliche Wartung für ein Produkt eines Drittanbieters wird von dem jeweiligen Drittanbieter (und nicht von SafetyCulture) bereitgestellt. Zur Vermeidung jeglicher Zweifel: SafetyCulture ist nicht verantwortlich für Konnektoren, die von einer anderen Partei als SafetyCulture oder der von SafetyCulture beauftragten Subunternehmern gebaut wurden.

  10. KI-Funktionen

    1. SafetyCulture kann Ihnen im Rahmen des Abonnement-Service Zugang zu Funktionen und Funktionalitäten gewähren, die von künstlichen Intelligenzsystemen Dritter betrieben werden ( KI-Funktionen ).

    2. Sie sind verantwortlich für jeden Text, den Sie eingeben, oder Bilder oder andere Inhalte, die Sie zu KI-Funktionen hochladen ( Input ) sowie für das daraus generierte Material ( Output ). Sie erkennen an und stimmen zu, dass sowohl Input als auch Output Ihre Daten sind. Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihr Input und Output mit dieser Vereinbarung und unseren SafetyCulture-Richtlinien übereinstimmt.

    3. Sie können Ihr Output für jeden gesetzlich zulässigen Zweck verwenden, vorausgesetzt, Sie halten sich an diese Vereinbarung und akzeptieren, dass eine solche Verwendung auf Ihr eigenes Risiko erfolgt.

    4. Sie erkennen an und stimmen zu, dass das Output durch künstliche Intelligenz generiert wurde. SafetyCulture hat die Richtigkeit des Outputs nicht überprüft und es stellt nicht die Ansichten von SafetyCulture dar. SafetyCulture übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Ausgabe und übernimmt keine Haftung oder Verantwortung, die sich in irgendeiner Weise aus Ihrer Nutzung der Ausgabe oder aus etwaigen Auslassungen oder Fehlern in der Ausgabe ergibt.

    5. Sie erkennen an, dass alles von Ihnen bereitgestellte Input, einschließlich aller persönlichen Informationen oder kommerziell sensiblen Daten, die Sie freiwillig in dieses Input einbeziehen, mit Drittanbietern wie OpenAI, LLC. geteilt wird. Drittanbieter werden solches Input nicht zur Schulung ihrer Dienstleistungen verwenden.

    6. Es ist verboten, KI-Funktionen zu verwenden, um den Eindruck zu erwecken, dass der Output von Menschen erstellt wurde, um medizinische, rechtliche oder finanzielle Empfehlungen zu geben, rechtsverbindliche Verpflichtungen zu generieren, politische Inhalte zu generieren, Quellcode zu generieren, Spam, Ransomware oder Viren zu generieren, profane Themen enthaltende schockierende Inhalte zu generieren, Informationen zu generieren, die für juristische Zwecke verwendet werden können, oder vollautomatische Entscheidungsprozesse zu implementieren. Falls Ihr Output gegen diese Bedingungen verstößt oder anderweitig rechtswidrig ist, behält sich SafetyCulture das Recht vor, das Output zu entfernen, an Strafverfolgungs- oder staatliche Behörden weiterzugeben und Ihr(e) Konto/Konten einzustellen oder anderweitig zu schließen.

  11. Vertraulichkeit

    1. In dieser Vereinbarung bezeichnet Vertrauliche Information einer Partei ( offenlegende Partei ) Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung oder kurz danach als vertraulich gekennzeichnet werden oder die von der anderen Partei ( empfangende Partei ) aufgrund der Art der offengelegten Informationen oder der Umstände ihrer Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich erkannt werden würden, einschließlich Informationen über das Geschäft, den Betrieb, die Strategie, die Verwaltung, die Technologie, die Angelegenheiten, die Klienten, die Kunden, die Angestellten, die Auftragnehmer oder die Lieferanten der offenlegenden Partei, aber nicht einschließlich Informationen, welche: (i) öffentlich zugänglich sind (wie z.B. gemeinsam genutzte Materialien), es sei denn, es liegt ein Vertrauensbruch vor; (ii) von der empfangenden Partei oder in ihrem Namen ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen und vor dem Erhalt dieser vertraulichen Informationen erstellt wurden; (iii) der empfangenden Partei vor dem Erhalt von der offenlegenden Partei rechtmäßig bekannt waren, wie aus den schriftlichen Aufzeichnungen der empfangenden Partei hervorgeht; oder (iv) von der empfangenden Partei rechtmäßig von einer dritten Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden.

    2. Die empfangende Partei muss vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Davon ausgenommen sind folgende Informationen, die von der empfangenden Partei offengelegt werden können:

      1. an:

        1. einer Dritten Partei mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei; und

        2. die leitenden Angestellten, Vertreter, professionellen Berater, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Subunternehmer, Handelspartner, Servicepartner, Berater, Wirtschaftsprüfer und Versicherer der empfangenden Partei bzw. ihrer verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften,
          ( Vertreter ), vorausgesetzt, dass diese Vertreter in Bezug auf diese vertraulichen Informationen nicht weniger strengen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen als im Rahmen dieser Vereinbarung und einen Bedarf haben, diese vertraulichen Informationen zu kennen; und

      2. für den Fall, dass der Empfänger von einer Regierung oder einer Regierungs-, Verwaltungs-, Aufsichts-, Steuer- oder Justizbehörde, einem Ministerium, einer Kommission, einer Behörde, einem Gericht oder einer Agentur gesetzlich dazu verpflichtet ist, vorausgesetzt, dass er zuvor wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternimmt, um die anderen Partei schriftlich vor der Offenlegung zu benachrichtigen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

    3. die leitenden Angestellten, Vertreter, professionellen Berater, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Subunternehmer, Handelspartner, Servicepartner, Berater, Wirtschaftsprüfer und Versicherer der empfangenden Partei bzw. ihrer verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften,

  12. Datenschutz und Sicherheit

    1. SafetyCulture ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die angemessene Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten, einschließlich der Gewährleistung, dass alle personenbezogenen Informationen in Ihren Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung, versehentlichem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung geschützt sind. Sie finden eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen von SafetyCulture unter https://safetyculture.com/de/sicherheit/.

    2. SafetyCulture hält sich an für die Bereitstellung der Dienste an Sie im Rahmen dieser Vereinbarung geltende Datenschutzgesetze. Wir erfassen, verwenden und veröffentlichen personenbezogene Daten, die wir von Ihnen oder Ihren Endnutzern erheben, in Übereinstimmung mit der SafetyCulture Datenschutzerklärung.

    3. Sie werden alle anwendbaren Datenschutzgesetze einhalten und sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Sie alle individuellen Einwilligungen eingeholt haben, die SafetyCulture benötigt, um den Service bereitzustellen, einschließlich Informationen über Ihre Endnutzer.

    4. Wenn (i) die EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679 (GDPR ) oder (ii) das kalifornische Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Verbrauchern (California Consumer Privacy Act) in der Fassung des California Privacy Rights Act (CPRA ) (Civil Code Section 1798.100, et seq.) ( CCPA ); oder (iii) die Gesetze anderer Staaten und Hoheitsgebiete, die im Wesentlichen ähnliche Konzepte und Rechtsgrundsätze erstellen und regeln, wie sie in der DSGVO enthalten sind, auf Ihre Daten Anwendung finden, gelten die Bedingungen der Datenverarbeitungsvereinbarung von SafetyCulture (festgelegt in Anhang 1 und Anhang 2).

    5. SafetyCulture wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternimmt, um die Einführung von Viren, Trojanern oder ähnlichen schädlichen Materialien ( Schädlicher Code ) in den Abonnement-Service zu verhindern. Zum Vermeiden von Missverständnissen wird ausdrücklich angegeben, dass SafetyCulture nicht für einen von Ihnen oder Ihren Endnutzern eingeführten schädlichen Code verantwortlich ist.

    6. Außer wie ausdrücklich in diesem Abschnitt (12) angegeben, erkennen Sie Folgendes an:

      1. Der Service wurde nicht dafür entwickelt, die Anforderungen von Gesetzen oder Standards zu erfüllen, die möglicherweise in Bezug auf Ihre Daten auf Sie Anwendung finden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf denHealth Insurance Portability and Accountability Actvon 1996, diePayment Card Industry Security-Standards oder sonstige Gesetze oder Standards, die für die Handhabung, Speicherung, Verarbeitung, Übertragung, Sicherheit oder den Standort Ihrer Daten in irgendeiner Gerichtsbarkeit gelten; und

      2. es liegt in Ihrer Verantwortung, sich davon zu überzeugen, dass Ihre Nutzung des Service es Ihnen ermöglicht, alle für Sie geltenden gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf Ihre Daten zu erfüllen, und SafetyCulture lehnt jegliche Haftung für Ihre Nichteinhaltung solcher Gesetze oder Standards ab, die sich aus Ihrer Nutzung des Service ergeben.

  13. Bestellungen und Abonnements

    1. Um den Service nutzen zu können, müssen Sie eine Bestellung abschließen durch entweder: Ausfüllen der Online-Bestellseite ( Online-Bestellung ), die Informationen enthält über:

      1. die bestellten Dienstleistungen;

      2. die geltenden Gebühren (Gebühren );

      3. die Anzahl der bezahlten Endnutzerkonten die Teil Ihrer Organisation in Bezug auf Abonnement-Services sein werden (falls zutreffend);

      4. die für alle Abonnement-Services geltende Abonnementlaufzeit;

      5. die anwendbaren Abrechnungsdetails und die Währung, in der Ihnen Rechnungen ausgestellt werden; und

      6. gegebenenfalls Einzelheiten zu Hardware oder anderen Produkten, die von SafetyCulture in Zukunft zur Verfügung gestellt werden und die Sie bestellen möchten; oder

    2. durch Erstellen eines papierbasierten Angebots oder Arbeitsbeschreibung ( Bestellformular ), bereitgestellt von SafetyCulture, welches die relevanten Informationen in Abschnitt (13)(a) enthält.

  14. Rechnungsstellung und Zahlung

    1. Sie müssen alle Gebühren für den Service gemäß den in der/den jeweiligen Bestellung(en) festgelegten Tarifen, Währungen und Abrechnungszyklen oder Zahlungsterminen begleichen. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen, sind alle Gebühren nicht rückerstattbar, nicht stornierbar und nicht anrechenbar.

    2. Bei allen Bestellungen für den Abonnement-Service berechnet SafetyCulture Ihnen die entsprechenden wiederkehrenden Gebühren im Voraus. Andere Bestellungen von Dienstleistungen (mit Ausnahme des Abonnement-Services) können von SafetyCulture auf der Basis von Festpreisen oder Zeit und Material berechnet werden, wie in der jeweiligen Bestellung angegeben.

    3. Sie können während der Laufzeit Ihres Abonnements Endnutzer oder andere Dienste hinzufügen, indem Sie eine neue Bestellung aufgeben oder Endnutzer über die im Rahmen des Service bereitgestellten Funktionen hinzufügen. Wenn Sie Endnutzer mittels des Services hinzufügen, stellen wir Ihnen die entsprechenden Gebühren auf der Grundlage der Gesamtzahl der Endnutzer am Ende des jeweiligen Kalendermonats nachträglich in Rechnung. Sofern in der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Kaufs nicht anders angegeben, stellt SafetyCulture Ihnen zusätzliche Endnutzer oder Dienste (auch wenn Sie eine in der aktuellen Bestellung angegebene Höchstzahl an Endnutzern überschreiten) anteilig für die verbleibende Laufzeit des Abonnements, zu den jeweils aktuellen Tarifen in Rechnung. Sie erhalten keine Rückerstattung oder Guthaben für die Entfernung von Endnutzern oder Dienstleistungen, nach Hinzufügung zu Ihrem Konto/Ihren Konten.

    4. Wenn Sie (i) die Anzahl der bezahlten Endnutzer reduzieren oder (ii) auf einen niedrigeren Abonnementplan zurückstufen möchten, müssen Sie SafetyCulture mindestens dreißig (30) Tage vor dem Ende der aktuellen Abonnementlaufzeit schriftlich darüber informieren oder, falls zutreffend, diese Änderung durch die in den Services bereitgestellte Funktionalität widerspiegeln. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass die Anzahl der Endnutzer, die Zugriff auf den Service haben, nicht die Anzahl der Endnutzer auf einer Bestellung übersteigt. Wenn Sie das Limit für Ihre Endnutzer mehr als 7 Tage nach der Ausführung eines Auftrags überschreiten, wird SafetyCulture Ihnen die zusätzlichen Endnutzer zu den dann gültigen Tarifen in Rechnung stellen.

    5. Wenn Sie mit Kreditkarte, Debitkarte oder einer anderen ähnlichen Zahlungsmethode zahlen, wird SafetyCulture die entsprechenden Gebühren sofort abbuchen. Wenn Sie sich per Rechnung zahlen, müssen Sie alle in Rechnung gestellten Gebühren innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Rechnungsdatum begleichen. Falls SafetyCulture Kosten entstehen, um überfällige Gebühren von Ihnen einzutreiben, erklären Sie sich damit einverstanden, dass alle derartigen Inkassokosten sofort fällig und zahlbar an SafetyCulture werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwalts- und Inkassobürogebühren). Die Verpflichtung, SafetyCulture solche Inkassokosten zu zahlen, besteht auch nach Kündigung oder Ablauf dieses Abkommens fort.

    6. Die von Ihnen für unseren Service zu zahlenden Gebühren verstehen sich exklusive aller Abgaben, Zölle oder Steuern (mit Ausnahme der Einkommensteuer von SafetyCulture), einschließlich der Mehrwertsteuer, der GST oder anderer anwendbarer Umsatzsteuern ( Steuern ). Soweit solche Steuern anfallen, müssen Sie uns diese Steuern zusätzlich zu den Gebühren zahlen. Wenn Sie eine Befreiung von solchen Steuern erhalten haben, müssen Sie SafetyCulture alle Informationen zur Verfügung stellen, die SafetyCulture angemessenerweise anfordert, um festzustellen, ob SafetyCulture verpflichtet ist, Steuern von Ihnen zu erheben, einschließlich Ihrer entsprechenden Steueridentifikationsnummer. Sie bezahlen SafetyCulture für den Service ohne Einbehalt von Steuern. Wenn Sie gesetzlich zum Einbehalt von Steuern verpflichtet sind, zahlen Sie die zusätzlichen Beträge, die erforderlich sind, damit der Nettobetrag, den wir nach diesem Einbehalt erhalten, dem vollen Betrag entspricht, den wir ohne die erforderliche Einbehaltung erhalten hätten.

  15. Haftungsbeschränkung

    1. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung angegeben oder nach geltendem Recht erforderlich, werden der Service und alle anderen Waren oder Dienstleistungen, die SafetyCulture Ihnen zur Verfügung stellt, ohne Mängelgewähr bereitgestellt, und SafetyCulture gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen (ausdrücklich oder stillschweigend) in Bezug auf die Dienstleistungen oder andere Waren oder Dienstleistungen, die SafetyCulture Ihnen zur Verfügung stellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jede stillschweigende Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, dass der Betrieb des Service ununterbrochen oder fehlerfrei ist, oder dass alle Mängel behoben werden.

    2. Falls Sie in Australien wohnen und ein "Verbraucher" im Sinne des Australian Consumer Law (australisches Verbraucherschutzgesetz) ( ACL ) sind, der Service eine Verbrauchergarantie nicht erfüllt und der von Ihnen für den Service im Rahmen dieser Vereinbarung gezahlte Gesamtbetrag unter dem gesetzlichen Mindestbetrag liegt (welcher zum Datum dieser Vereinbarung 100.000 AUD beträgt), ist die Haftung von SafetyCulture Ihnen gegenüber für die Nichteinhaltung der Erfüllung einer solchen Verbrauchergarantie, soweit gesetzlich zulässig, darauf beschränkt (nach Wahl von SafetyCulture), den Service erneut bereitzustellen oder die Kosten für die erneute Bereitstellung des Service zu zahlen.

    3. Soweit gesetzlich zulässig, haftet SafetyCulture in keinem Fall im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, sei es nach Vertrags-, Haftpflicht-, Billigkeit-, oder Satzungsrecht oder anderweitig für:

      1. Ihren Missbrauch des Service oder Handlungen oder Unterlassungen Ihres Personals;

      2. Ausfall oder Unterbrechung des Service oder Schäden oder Verluste, die durch Netzwerke oder Websites außerhalb der Kontrolle von SafetyCulture entstehen;

      3. durch eine Person im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung des Service erlittene Verletzungen, Sachschäden oder Verluste; oder

      4. vorbehaltlich Abschnitt (12), Verstoß gegen Gesetze, die für Ihre Geschäftstätigkeit gelten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze zur Arbeitssicherheit und Lebensmittelsicherheit, in Verbindung mit Ihrer Nutzung des Service.

    4. Soweit gesetzlich zulässig, wird in keinem Fall, weder vertraglich, deliktisch, nach Billigkeit, gesetzlich oder anderweitig:

      1. eine der Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag für entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, entgangene erwartete Einsparungen, Nutzungsausfall, Verlust oder Beschädigung von Daten, Kosten für Verzögerungen oder die Beschaffung von Ersatzgütern und -dienstleistungen, Geschäftsunterbrechungen, das Versagen von Sicherheitsmechanismen, den Verlust von Geschäftswert und jede andere Form von indirektem, zufälligem, besonderem oder Folgeschaden oder Schadenersatz mit Strafcharakter haftbar gemacht, selbst wenn eine Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde oder wenn das Rechtsmittel einer Partei auf andere Weise seinen wesentlichen Zweck verfehlt; oder

      2. die Gesamthaftung einer der Parteien für Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Vertrag den Gesamtbetrag der Gebühren übersteigen, die Sie im Rahmen dieses Vertrags während des Zwölfmonatszeitraums unmittelbar vor dem Ereignis, das die Haftung begründet, tatsächlich gezahlt hat.

  16. Schadenersatz für geistiges Eigentum

    1. Vorbehaltlich des Abschnitts (16)(c) wird SafetyCulture Sie gegen alle Ansprüche Dritter verteidigen, die behaupten, dass der Abonnement-Service ein Urheberrecht oder ein Patent (ein Anspruch ) verletzen, und Sie von allen Schadensersatzansprüchen und Kosten freistellen, die von einem zuständigen Gericht rechtskräftig zugesprochen werden, sowie von allen Vergleichsbeträgen, denen SafetyCulture schriftlich zugestimmt hat, vorausgesetzt, Sie stellen SafetyCulture:

      1. unverzügliche schriftliche Benachrichtigung über einen solchen Anspruch;

      2. das ausschließliche Recht, die Untersuchung, Rechtsverteidigung oder Beilegung eines solchen Anspruchs zu kontrollieren und zu leiten; und

      3. jede vernünftigerweise erforderliche Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Rechtsverteidigung und Untersuchung des Anspruchs auf Kosten von SafetyCulture.

    2. Im Falle eines Anspruchs kann SafetyCulture nach eigenem Ermessen:

      1. das Recht für Ihre fortgesetzte Nutzung des Abonnement-Service gemäß dieser Vereinbarung erwerben;

      2. den Abonnement-Service durch einen ähnlichen Service mit im Wesentlichen gleichwertiger Funktionalität ersetzen; oder

        1. Ihre Bestellung in Bezug auf den von dem Anspruch betroffenen Abonnement-Service kündigen und Ihnen alle vorausbezahlten, nicht verwendeten Gebühren in Bezug auf den gekündigten Abonnement-Service zurückerstatten.

    3. Die Freistellungsverpflichtung in diesem Abschnitt (16) gilt nicht, soweit ein Anspruch auf folgende Weise entsteht:

      1. in Verbindung mit Ihrer Nutzung des gebührenfreien Service;

      2. als Folge des Missbrauchs des Abonnement-Service oder der Verwendung des Abonnement-Service mit Daten von Drittanbietern (einschließlich geteilter Materialien) oder in Kombination mit anderen Produkten von Drittanbietern als denen, für die der Abonnement-Service entwickelt oder bereitgestellt wurde;

      3. infolge einer Änderung des Service, die von einer anderen Partei als SafetyCulture oder seinen Subunternehmern vorgenommen wurde; oder

      4. im Zusammenhang mit Umständen, die unter Ihre Freistellungsverpflichtungen gemäß Abschnitt (8)(e) fallen.

    4. DIESER ABSCHNITT (16) STELLT IHRE AUSSCHLIESSLICHEN RECHTE UND RECHTSMITTEL SOWIE DIE EINZIGE HAFTUNG VON SAFETYCULTURE FÜR JEGLICHE VERLETZUNG VON RECHTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ABONNEMENT-SERVICE DAR.

  17. Laufzeit und Verlängerung

    1. Diese Vereinbarung beginnt am Anfangsdatum und endet, wenn alle Abonnementbedingungen abgelaufen sind und alle anderen Bestellungen abgeschlossen wurden, sofern sie nicht anderweitig gemäß dieser Vereinbarung gekündigt werden ( Bedingung ).

    2. Sofern in der entsprechenden Bestellung nicht anders angegeben, verlängert sich jede Abonnementlaufzeit automatisch um Zeiträume, die der ursprünglichen Abonnementlaufzeit zu den jeweils aktuellen Preisen entsprechen, es sei denn, eine der Parteien entscheidet sich dafür, die Abonnementlaufzeit nicht zu verlängern, indem sie die andere Partei mindestens 30 Tage vor Ablauf der dann aktuellen Abonnementlaufzeit über die Nichtverlängerung schriftlich benachrichtigt, in welchem Fall Ihr Abonnement am Ende der dann aktuellen Abonnementlaufzeit abläuft.

  18. Kündigung und Sperre

    1. Sie können den Abonnement-Service jederzeit durch schriftliche Mitteilung oder über die von dem Abonnement-Service bereitgestellten Funktionen kündigen. Wenn Sie sich entscheiden, diese Vereinbarung gemäß diesem Abschnitt (18)(a) zu kündigen, haben Sie infolge einer solchen Kündigung keinen Anspruch auf Gutschriften oder Rückerstattungen.

    2. Jede Partei kann diese Vereinbarung ganz oder teilweise, einschließlich bestimmter Bestellungen, sofort nach Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn:

      1. die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung begangen hat und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung über den Verstoß behebt; oder

      2. wenn die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt, einen Verwalter bestellt, einen Gesellschaftsvertrag oder eine andere Form der Verwaltung unter Beteiligung eines oder mehrerer ihrer Gläubiger abschließt, einer Anordnung unterliegt, dass sie aufgelöst, für insolvent erklärt oder ein Liquidator oder Konkursverwalter bestellt wird oder sie anderweitig zahlungsunfähig wird oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.

    3. SafetyCulture kann den Service (einschließlich aller Ihrer Konten) sofort sperren oder diese Vereinbarung ganz oder teilweise kündigen, einschließlich bestimmter Bestellungen, wenn:

      1. Sie während der Laufzeit mehr als zweimal gegen diese Vereinbarung verstoßen haben, ungeachtet einer Behebung solcher Verstöße;

      2. Sie die Gebühren nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach der schriftlichen Mitteilung durch SafetyCulture an Sie bezahlt haben, dass Sie die Gebühren nicht bis zum entsprechenden Fälligkeitsdatum (Notice of Non-payment ) bezahlt haben;

      3. Sie die geistigen Eigentumsrechte von SafetyCulture verletzen; oder

      4. Ihre Nutzung des Service gegen geltendes Recht oder die SafetyCulture-Richtlinien verstößt.
        SafetyCulture wird Sie (soweit durchführbar) über jede Sperrung oder Kündigung gemäß Abschnitt (18)(c) benachrichtigen.

    4. Wenn SafetyCulture Ihre Nutzung des Service gemäß seinen Rechten gemäß dieser Vereinbarung einstellt:

      1. wird SafetyCulture Ihnen während des Zeitraums der Sperre weiterhin Gebühren berechnen und Sie müssen alle ausstehenden Gebühren bezahlen, bevor SafetyCulture die Bereitstellung des Service wieder aufnimmt; und

      2. SafetyCulture wird die Bereitstellung des Service erst wieder aufnehmen, wenn Sie (zur angemessenen Zufriedenheit von SafetyCulture) die Ursache der Sperre behoben haben.

    5. Wenn Gebühren nicht innerhalb von sieben (7) Tagen, nachdem SafetyCulture Ihnen eine Zahlungsaufforderung zugestellt hat, eingegangen sind, kann SafetyCulture ohne Einschränkung der Rechte oder Rechtsmittel von SafetyCulture:

      1. künftige Rechnungen, Abonnementbedingungen und Bestellungen auf einen anderen Abrechnungszyklus als die in der aktuellen Bestellung angegebenen Zahlungsbedingungen zu konditionieren; und

      2. Ihre ausstehenden Gebühren gemäß dem Vertrag beschleunigen, sodass alle ausstehenden Gebühren für die verbleibende Laufzeit eines Abonnements sofort fällig und zahlbar werden.

  19. Folgen der Kündigung

    1. wenn die Vereinbarung oder eine Bestellung gekündigt wird:

      1. von Ihnen für einen den Verstoß von SafetyCulture, dann erstattet SafetyCulture alle vorausbezahlten, nicht verwendeten Gebühren, die sich auf den gekündigten Abonnement-Service beziehen; oder

      2. von SafetyCulture für Ihren Verstoß, dann müssen Sie SafetyCulture alle ausstehenden Gebühren zahlen, die für die verbleibende Dauer einer Abonnementlaufzeit fällig sind, die bei Kündigung sofort fällig und zahlbar werden.

    2. Ab dem Tag, an dem dieser Vertrag oder ein Auftrag abläuft oder beendet wird, müssen Sie und Ihre Endnutzer jeglichen Zugriff auf die Dienste und deren Nutzung einstellen und die vertraulichen Informationen von SafetyCulture, die sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befinden, löschen, einschließlich jeglicher Software oder anderer Materialien, die SafetyCulture Ihnen zur Verfügung gestellt oder zum Herunterladen zugänglich gemacht hat. Auf unsere Aufforderung hin werden Sie bestätigen, dass Sie diesen Abschnitt (19)(b) befolgt haben. Sie müssen Ihre Daten vor dem Ende der Abonnementlaufzeit aus den Abonnementdiensten exportieren, da Sie nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung auf Ihre Daten nicht mehr zugreifen können. SafetyCulture wird Ihre Daten wie in der Datenschutzerklärung von SafetyCulture angegeben löschen oder vernichten.

    3. Die folgenden Bestimmungen gelten auch nach Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung: Abschnitte (6), (7), (8)(a), (8)(e), (9)(a), (10)(b), (10)(c), (10)(d), (11), (15), (16), (19)(b), dieser (19)(c) und (21), und alle anderen Abschnitte, die absichtlich oder sinngemäß über die Kündigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung hinaus Gültigkeit haben.

  20. Änderungen

    1. SafetyCulture kann die Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich der SafetyCulture-Richtlinien und aller anderen Dokumente, auf die verwiesen wird von Zeit zu Zeit aktualisieren oder ändern, um auf Änderungen an den Produkten, Dienstleistungen oder Geschäften von SafetyCulture oder wie gesetzlich vorgeschrieben zu reagieren, indem es Sie davon in Kenntnis setzt. Wenn eine Aktualisierung oder Änderung der Bedingungen dieser Vereinbarung Ihre Rechte erheblich einschränkt, können Sie diese Vereinbarung kündigen, indem Sie SafetyCulture innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Mitteilung von SafetyCulture an Sie gemäß diesem Abschnitt (20) kündigen (wobei eine solche Kündigung an dem Datum Ihrer Mitteilung oder dem Datum des Inkrafttretens der Aktualisierung oder Änderung wirksam wird, je nachdem, was später liegt), und SafetyCulture erstattet alle vorausbezahlten, nicht verwendeten Gebühren in Bezug auf den gekündigten Abonnement-Service.

  21. Allgemein

    1. Sofern in Ihrer Bestellung nicht anders vereinbart, hängen die Gültigkeit der Gesetze, die diese Vereinbarung regeln, und die ausschließlich zuständigen Gerichte davon ab, wo Sie Ihren Wohnsitz haben (wie hier angegeben: https://safetyculture.com/de/rechtliches/safetyculture-group/).

    2. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden wird, gilt diese Bestimmung in dem Umfang als weggelassen, in dem sie ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, und der Rest dieser Vereinbarung wird so ausgelegt, dass sie die Wirkung bezüglich der ursprünglichen Absicht dieser Vereinbarung am besten unterstützt.

    3. Das Versäumnis einer Partei, ein in dieser Vereinbarung vorgesehenes Recht auszuüben, gilt in keinem Fall als Verzicht auf dieses Recht.

    4. Außer wenn in dieser Vereinbarung ein ausschließlicher Rechtsbehelf angegeben ist, erfolgt die Ausübung eines Rechtsbehelfs durch eine der Parteien, einschließlich der Kündigung, unbeschadet aller anderen Rechtsbehelfe, die ihr nach diesem Vertrag, per Gesetz oder anderweitig zustehen.

    5. Abgesehen von einer Verpflichtung zur Zahlung einer Gebühr oder eines anderen Betrags haftet keine der Parteien für die Nichterfüllung oder unzureichende Leistung in dem Umfang, der durch außerhalb der angemessenen Kontrolle der Partei liegenden Umstand (z. B. Naturkatastrophe, Kriegs- oder Terrorakte, Pandemie, Aufruhr), Arbeitsbedingungen, behördliche Maßnahmen, Stromunterbrechung, Telekommunikation, Daten- und Internetstörungen) ( Ereignis Höherer Gewalt ) verursacht wird.

    6. Ihre Nutzung einer externen Website oder Software, die nicht von SafetyCulture bereitgestellt wird, um auf den Service zuzugreifen oder diesen herunterzuladen, unterliegt den für diese externe Website oder Software geltenden Geschäftsbedingungen. SafetyCulture ist nicht verantwortlich für Folgen, die sich aus der Nutzung einer solchen Website oder Software ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden an Ihrem Eigentum, einschließlich Ihres Geräts, oder die Übertragung von Computerviren oder eines ähnlichen, schädlichen Codes, außer in dem Umfang, in dem solche Folgen durch den Service verursacht werden.

    7. Alle Mitteilungen an Sie können auf unserer Website veröffentlicht, über eine produktinterne Benachrichtigung versandt oder in schriftlicher Form (auch per E-Mail) übermittelt werden. Rechnungsrelevante Mitteilungen werden an den von Ihnen benannten Rechnungskontakt gesendet. Alle anderen Mitteilungen werden an Ihr(e) Administrator-Konto(s) gesendet. Alle Mitteilungen an SafetyCulture sowie alle Fragen, Bedenken oder Beschwerden in Bezug auf den Service müssen schriftlich erfolgen und an legal@safetyculture.io adressiert werden.

    8. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder einem Aspekt der Beziehung zwischen Ihnen und SafetyCulture ergeben, unabhängig davon, ob sie auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung, einem Gesetz, Betrug, einer Falschdarstellung oder einer anderen Rechtsgrundlage beruhen, werden durch ein endgültiges und verbindliches Schiedsverfahren vor einem neutralen Schiedsrichter und nicht vor einem Gericht durch einen Richter oder eine Jury gelöst, es sei denn, Sie entscheiden sich innerhalb von 30 Tagen nach dem ersten Akzeptanzdatum einer Version dieser Vereinbarung gegen dieses Schiedsverfahren (die Widerspruchsfrist ). Sie können dieses Schiedsverfahren widerrufen, indem Sie uns bis zum Ablauf der Widerrufsfrist eine E-Mail an legal@safetyculture.io schicken und erklären, dass Sie die Vereinbarung mittels Schiedsverfahren ablehnen. Sofern Sie sich nicht bis zum Ablauf der Widerrufsfrist abmelden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie und SafetyCulture jeweils auf das Recht verzichten, vor Gericht zu klagen und einen Prozess vor einer Jury zu führen. Das Schiedsgericht ist befugt, über die Anfechtung seiner eigenen Zuständigkeit, der Schiedsfähigkeit eines Anspruchs oder der Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit eines Teils der Schiedsvereinbarung zu entscheiden. Das Schiedsgericht ist auch befugt, einen vorläufigen, einstweiligen oder dauerhaften Unterlassungsanspruch oder einen Anspruch auf eine bestimmte Erfüllung dieses Abkommens zu gewähren, jedoch nur in dem Maße, wie für den durch den individuellen Anspruch vor dem Schiedsgericht gerechtfertigten Anspruch erforderlich. Sie und SafetyCulture erklären sich damit einverstanden, ausschließlich auf individueller Basis zu schlichten, und stimmen zu, dass diese Vereinbarung keine Sammelschlichtung oder Ansprüche zulässt, die als Kläger oder Mitglied einer Gruppe in einem Sammel- oder repräsentativen Schiedsverfahren vorgebracht werden. Das Schiedsverfahren wird in Übereinstimmung mit den Regeln der jeweils zuständigen Schiedsgerichtsorganisation in der in Abschnitt 21(a) genannten Gerichtsbarkeit durchgeführt, und ein Schiedsspruch der Schiedsrichter kann bei jedem zuständigen Gericht vollstreckt werden.

    9. Diese Vereinbarung und alle hierunter gewährten Rechte dürfen von keiner der Parteien ( übertragende Partei ) ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen oder abgetreten werden, außer:

      1. ein Dritter, der an einer Fusion mit oder einem Erwerb der übertragenden Partei beteiligt ist; oder

      2. ein verbundenes Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft der übertragenden Partei.

    10. Sie gewähren SafetyCulture das Recht, Sie als Kunden zu identifizieren und Ihr Logo in den Marketingmaterialien von SafetyCulture, einschließlich unserer Website, zu verwenden. Sie können uns mitteilen, dass Sie nicht als Kunde identifiziert werden möchten oder dass Sie nicht möchten, dass wir Ihr Logo verwenden, indem Sie uns unter brand@safetyculture.io kontaktieren.

    11. Diese Vereinbarung enthält die gesamte Übereinkunft zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Um Zweifel auszuschließen, sind Wiederverkäufer des Service nicht berechtigt, die Bedingungen dieser Vereinbarung zu ändern oder im Namen von SafetyCulture Zusicherungen, Verpflichtungen oder andere rechtsverbindliche Verpflichtungen einzugehen.

    12. Sie versichern, dass weder Sie noch einer Ihrer Endnutzer in einem U.S.-Gebiet tätig sind und dass Sie keinem Endnutzer erlauben, auf einen Service in einem Land oder einer Region zuzugreifen, gegen das/die die USA ein Embargo verhängt haben, oder diesen zu nutzen.

    13. Wenn diese Vereinbarung in eine andere Sprache als Englisch übersetzt wird, gilt der englische Text, sofern in der Übersetzung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Anlage 1 (Datenschutz-Compliance)

  1. In diesem Anhang und in Anhang 2 (Datenverarbeitungsvereinbarung):

    1. Californian Data Protection Laws (kalifornische Datenschutzgesetze) bezeichnet das CCPA, in der Fassung des CPRA.

    2. Personenbezogene Kundendaten sind alle personenbezogenen Daten, die SafetyCulture (oder seine Unterauftragsverarbeiter) in Ihrem Namen als Auftragsverarbeiter im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen verarbeitet.

    3. Datenschutzgesetze bezeichnet alle Datenschutzgesetze, die auf die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten im Rahmen dieser Vereinbarung anwendbar sind, einschließlich: (i) der EU-Datenschutzgesetze; (ii) der britischen Datenschutzgesetze; und (iii) der kalifornischen Datenschutzgesetze.

    4. EU-Datenschutzgesetze bezeichnen die DSGVO und alle nationalen Gesetze, die diese von Zeit zu Zeit umsetzen, ergänzen oder ersetzen.

    5. Internationale Datenübermittlung (EU) bedeutet:

      1. eine Übermittlung personenbezogener Daten von Ihnen an SafetyCulture oder seine verbundenen Unternehmen (oder umgekehrt im Falle von Übermittlungen personenbezogener Daten zwischen den Parteien, bei denen beide Parteien als Verantwortliche fungieren); oder

      2. eine Weiterleitung personenbezogener Daten von SafetyCulture oder seinen verbundenen Unternehmen, wenn eine solche Übermittlung zum Zeitpunkt der Übermittlung durch EU-Datenschutzgesetze (oder durch die Bedingungen von Datenübermittlungsvereinbarungen, die getroffen wurden, um die Datenübertmittlungsbeschränkungen von Datenschutzgesetzen anzugehen) verboten wäre, in Ermangelung der Festlegung von EU-Standardvertragsklauseln gemäß Abschnitt 2 von Anhang 2 (Datenverarbeitungsvereinbarung).

    6. EU-Standardvertragsklauseln bezeichnet die Standardvertragsklauseln, die Teil des Beschlusses 2021/914/EG (von Zeit zu Zeit geändert oder ersetzt) sind, einschließlich ihrer Anhänge und mit den relevanten Modulen und Optionen, die in Abschnitt 2 von Anhang 2 (Datenverarbeitungsvereinbarung) aufgeführt sind.

    7. Personenbezogene Daten , personenbezogene Informationen , Einwilligung , Verantwortlicher , Verarbeiter, betroffene Person, Verkauf, Weitergabe, kommerzieller Zweck, Geschäftszweck und Verarbeitung sind die Begriffe, Rollen und Aktivitäten, wie sie in den geltenden Datenschutzgesetzen definiert sind.

    8. UK Addendum bezeichnet das Addendum zu den EU-Standardvertragsklauseln, das vom UK Information Commissioner's Office gemäß S119A des UK Data Protection Act 2018 herausgegeben wurde und Folgendes enthält:

      1. die Angaben zu den Parteien in Abschnitt 4 von Anhang 2 zu diesem Vertrag, die in Tabelle 1 (Parteien) dieses UK Addendums eingefügt sind;

      2. die erste Option in Tabelle 2, um klarzustellen, dass das UK-Addendum die EU-Standardvertragsklauseln enthält;

      3. die Liste der Parteien und die Beschreibung der Übermittlung personenbezogener Daten, jeweils wie in Abschnitt 4 von Anlage 2, eingefügt in Tabelle 3 (Anhang Informationen) dieses UK-Addendums;

      4. die Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen unter https://safetyculture.com/de/sicherheit-2/, die in Tabelle 3 (Anhang Informationen) dieses UK-Addendums eingefügt ist;

      5. die Liste der Unterauftragsverarbeiter, veröffentlicht unter https://safetyculture.com/legal/privacy-sub-processors/, und in Tabelle 3 (Anhang Informationen) dieses UK-Addendums eingefügt ist; und

      6. die Option, die keine der Parteien in Tabelle 4 des UK-Addendums angegeben hat.

    9. Datenschutzgesetze des Vereinigten Königreichs bezeichnen den Data Protection Act 2018 und die britische Version der DSGVO, die aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des britischen Rechts ist ( "UK GDPR" ), sowie alle in Großbritannien geltenden Rechtsvorschriften, die sich auf den Datenschutz oder die Verarbeitung personenbezogener Daten beziehen.

    10. Internationale Datenübermittlung (UK) bedeutet:

      1. eine Übermittlung personenbezogener Daten von Ihnen an SafetyCulture oder seine verbundenen Unternehmen (oder umgekehrt im Falle von Übermittlungen personenbezogener Daten zwischen den Parteien, bei denen beide Parteien als Verantwortliche fungieren); oder

      2. eine Weiterleitung personenbezogener Daten von SafetyCulture oder seinen verbundenen Unternehmen,
        wenn eine solche Übermittlung zum Zeitpunkt der Übermittlung durch Datenschutzgesetze (GDPR) des Vereinigten Königreichs (UK) (oder durch die Bedingungen von Datenübermittlungsvereinbarungen, die getroffen wurden, um die Datenübermittlungsbeschränkungen von Datenschutzgesetzen anzugehen) in Ermangelung der Festlegunge der relevanten UK-Standardvertragsklauseln gemäß Abschnitt 5 von Anhang 2 (Datenverarbeitungsvereinbarung) verboten wäre.

    11. Sicherheitsvorfall bezeichnet eine Verletzung der Sicherheit von SafetyCulture, die zu versehentlicher oder rechtswidriger Zerstörung, Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff auf die personenbezogenen Daten des Kunden führt.

  2. SafetyCulture ist der Verantwortliche in Bezug auf personenbezogene Daten, wie z. B. Kontoregistrierungsdaten, die wir direkt von Benutzern des Service (Endbenutzer) und Benutzern eines gebürenfreien Service erfassen und die wir für unsere Geschäftszwecke verwenden.

  3. Sie sind der Verantwortliche und wir sind der Verarbeiter in Bezug auf alle anderen personenbezogenen Daten (einschließlich Ihrer Änderungen), die von Endnutzern und/oder Nutzern eines gebührenfreien Service hochgeladen werden, einschließlich Daten, Vorlagen, Informationen, Inhalt, Code, Video, Bilder oder anderer Materialien jeglicher Art (Materialien), oder die von Ihren Administratoren bereitgestellt werden (siehe Abschnitt (5) der Allgemeinen Bedingungen).

  4. Soweit der Service die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst, bei denen wir der Verantwortliche sind und Sie der Verantwortliche sind, gelten die Bestimmungen der Abschnitte 2, 3, 4 und 5 von Anhang 2 (Datenverarbeitungsvereinbarung) zu dieser Vereinbarung (falls anwendbar).

  5. SafetyCulture stellt unsere Datenschutzerklärung auf unserer Website zur Verfügung, und wenn Sie uns personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Vereinbarung zur Verfügung stellen, in der wir als Datenverantwortlicher fungieren (z. B. wenn Sie Kontaktdaten zur Verwendung bei der Verwaltung der Vereinbarung angeben), stimmen Sie zu, sicherzustellen, dass diese Personen eine Kopie unserer Datenschutzerklärung erhalten. Wenn wir ein Verarbeiter und kein Verantwortlicher sind, liegt es in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass in Übereinstimmung mit den einschlägigen Datenschutzgesetzen Folgendes zutrifft:

  • Es gibt eine gesetzliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten; und

  • Sie haben den Endnutzern und anderen betroffenen Personen eine angemessene Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

Anhang 2 (Datenverarbeitungsvereinbarung)

Allgemein

Die Bestimmungen dieses Anhangs sind Bestandteil dieser Vereinbarung, soweit Abschnitt (12)(d) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt.

Bedingungen der Datenverarbeitung

  1. Wenn SafetyCulture in Ihrem Namen als Verarbeiter personenbezogener Daten handelt, wird SafetyCulture:

    1. personenbezogene Daten nur auf Ihre angemessen dokumentierten Anweisungen verarbeiten, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben; in einem solchen Fall wird SafetyCulture Sie vor der Verarbeitung über diese gesetzliche Anforderung informieren, es sei denn, dieses Gesetz verbietet solche Informierung aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Ihre endgültigen und abschließenden Anweisungen zur Verarbeitung personenbezogener Kundendaten in dieser Vereinbarung dargelegt sind. Alle zusätzlichen oder alternativen Anweisungen müssen von den Parteien schriftlich vereinbart werden (und SafetyCulture ist berechtigt, eine angemessene Gebühr zu erheben, um alle Kosten zu decken, die durch die Einhaltung dieser Anweisungen entstehen);

    2. sicherstellen, dass Personen, die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten in unserem Auftrag befugt sind, sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit unterliegen;

    3. geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um ein Sicherheitsniveau für die personenbezogenen Daten zu gewährleisten, das den Risiken für Einzelpersonen angemessen ist, die sich aus der versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörung, dem Verlust, der Änderung, der unbefugten Offenlegung oder dem Zugriff auf die personenbezogenen Daten ergeben können. Die Maßnahmen, die wir für angemessen halten, sind unter https://safetyculture.com/de/sicherheit beschrieben;

    4. benachrichtigen Sie unverzüglich und, soweit möglich, spätestens 72 Stunden nach Bekanntwerden eines Sicherheitsvorfalls. SafetyCulture unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Ursache des Sicherheitsvorfalls zu ermitteln, die Auswirkungen abzuschwächen und die Ursache zu beseitigen, soweit dies in der angemessenen Kontrolle von SafetyCulture liegt. Die Benachrichtigung von SafetyCulture über einen Sicherheitsvorfall ist keine Bestätigung eines Verschuldens oder einer Haftung durch SafetyCulture;

    5. ohne Ihre vorherige ausdrückliche oder allgemeine schriftliche Genehmigung keinen anderen Auftragsverarbeiter zu beauftragen. Eine Liste der derzeit von SafetyCulture beauftragten und von Ihnen autorisierten Unterauftragsverarbeiter finden Sie unter https://safetyculture.com/legal/privacy-sub-processors . Sie müssen sich registrieren, um Benachrichtigungen über Aktualisierungen der Liste der Unterauftragsverarbeiter zu erhalten, indem Sie Ihre Daten in das Formular hier https://safetyculture.com/legal/privacy-sub-processors eingeben Sie können uns schriftlich über etwaige Einwände gegenüber neuen Unterauftragsverarbeitern informieren (sofern der Einwand auf angemessenen datenschutzrechtlichen Gründen beruht). Wenn wir einen solchen Einwand erhalten, werden die Parteien solche Einwände in gutem Glauben erörtern und SafetyCulture wird alle vertretbaren wirtschaftlichen Anstrengungen unternehmen, um solche Einwände zu lösen. Wenn die Parteien den Einwand nicht lösen können, können Sie den betroffenen Service kündigen, indem Sie SafetyCulture 30 Tage vorher schriftlich darüber in Kenntnis setzen. Wir werden jedem Unterauftragsverarbeiter, den wir in Ihrem Namen ernennen, Verpflichtungen auferlegen, die den in diesem Anhang 2 festgelegten Bedingungen entsprechen. Wir bleiben für die Leistung dieser Unterauftragsverarbeiter haftbar;

    6. Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, soweit dies möglich ist, bei der Erfüllung der Verpflichtung des Verantwortlichen, auf Anfragen zur Ausübung der Betroffenenrechte gemäß Kapitel III der EU-Datenschutzgesetze oder der UK-Datenschutzgesetze zu reagieren. Jegliche Unterstützung, die wir Ihnen bei der Beantwortung von Anfragen (i) betroffener Personen zur Ausübung ihrer Rechte nach den Datenschutzgesetzen oder (ii) von Aufsichtsbehörden leisten, erfolgt auf Ihre Kosten auf Zeit- und Materialbasis;

    7. nach Wahl des Verarbeiters, alle personenbezogenen Daten nach Beendigung der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung löschen oder an den Verarbeiter zurückgeben und vorhandene Kopien löschen, es sei denn, SafetyCulture ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden aufzubewahren, wenn dies nach dem Datenschutzgesetz erforderlich ist oder ein anderes Recht anwendbar ist, einschließlich australischer Bundesstaats- oder Commonwealth-Gesetze, denen der Auftragsverarbeiter unterliegt, oder wenn diese Daten für die interne Aufzeichnung von SafetyCulture oder für die Verwendung in Gerichtsverfahren erforderlich sind; wenn Sie personenbezogene Daten zurückgegeben oder gelöscht haben möchten, müssen Sie uns dies innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung mitteilen; und

    8. dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung stellen, die nach vernünftigem Ermessen erforderlich sind, um die Einhaltung der in Artikel 28 (Auftragsverarbeiter) der EU-Datenschutz-Grundverordnung / festgelegten Pflichten nachzuweisen, und die Durchführung von Audits, einschließlich Inspektionen, durch den Verantwortlichen oder einen anderen von ihm beauftragten Prüfer zuzulassen und zu diesen beizutragen (in jedem Fall auf Kosten des Verantwortlichen). Jegliche Unterstützung, die wir Ihnen leisten, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze nachzuweisen, erfolgt auf Ihre Kosten. Zeitpunkt, Umfang und Dauer einer Prüfung sollten von den Parteien einvernehmlich vereinbart werden. Sie sind nicht berechtigt, Audits mehr als einmal in einem Zeitraum von 12 Monaten durchzuführen, außer wenn ein Datensicherheitsvorfall stattgefunden hat; dann sind Sie berechtigt, innerhalb von 30 Tagen, nachdem SafetyCulture Sie über einen solchen Sicherheitsvorfall benachrichtigt hat, ein zusätzliches Audit durchzuführen. Sie stellen sicher, dass jeder von Ihnen beauftragte Drittprüfer (i) kein Konkurrent von SafetyCulture ist und (ii) zu angemessener Vertraulichkeit verpflichtet ist. Sie und/oder externe Prüfer müssen die Standardrichtlinien und -verfahren von SafetyCulture einhalten, wenn Sie auf die Räumlichkeiten oder Systeme von SafetyCulture zugreifen.

Internationale Datenübermittlungen (EU)

2. Im Hinblick auf sämtliche EU-Datenübermittlungen in Drittländer schließen SafetyCulture, handelnd in eigenem Namen und als Vertreter jeder SafetyCulture-Gesellschaft, sowie Sie, handelnd in eigenem Namen und als Vertreter jeder Ihrer verbundenen Gesellschaften, hiermit die EU-Standardvertragsklauseln ab, die Folgendes umfassen: (i) die allgemeinen Klauseln (Klauseln 1–6); (ii) die Module Eins (Übermittlung Verantwortlicher an Verantwortlichen), Zwei (Übermittlung Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter) und Vier (Übermittlung Auftragsverarbeiter an Verantwortlichen), soweit anwendbar, sowie die jeweils relevanten Optionen, wie in der Tabelle in Abschnitt 3 dieses Anhangs 2 angegeben; und (iii) mit den Anhängen, die wie nachstehend ausgefüllt sind:

  • Anhang I der EU-Standardvertragsklauseln ist mit den in Abschnitt 4 dieses Anhangs 2 aufgeführten Details vorab auszufüllen; und

  • Anhang II der EU-Standardvertragsklauseln: Die technischen und organisatorischen Maßnahmen von SafetyCulture sind unter https://safetyculture.com/de/sicherheit-2 beschrieben

a. Die EU-Standardvertragsklauseln treten mit Beginn einer internationalen EU-Übermittlung in Kraft.

b. Vor Beginn einer internationalen EU-Übermittlung an oder von einem Unterauftragsverarbeiter bemüht sich SafetyCulture nach besten Kräften, die EU-Standardvertragsklauseln mit diesem Unterauftragsverarbeiter abzuschließen, die die allgemeinen Klauseln (Klauseln 1-6) und Modul 3 (Übermittlung von Auftragsverarbeitern an Auftragsverarbeiter) enthalten.

EU Standard Contractual Clauses: Modules and option

3. Für die Zwecke von Abschnitt 2 des Anhangs vereinbaren die Parteien, dass die folgenden Module und Optionen der EU-Standardvertragsklauseln als einbezogen gelten:

Klausel 7 (Docking-Klausel)

Klausel 7 wird nicht übernommen.

Klausel 8 (Datenschutzgarantien))

Module Eins, Zwei und Vier.

Klausel 9 (Einsatz von Unterauftragsverarbeitern)

Modul 2, Option 2, und der spezifische Zeitraum sind in Abschnitt 1(e) dieses Anhangs 2 festgelegt.

Klausel 10(Rechte der betroffenen Person)

Module Eins, Zwei und Vier.

Klausel 11 (Rechtsbehelf)

Module Eins und Zwei sowie die Option in Abschnitt 11(a) werden nicht einbezogen.

Klausel 12 (Haftung)

Module Eins, Zwei und Vier.

Klausel 13 (Aufsicht)

Module Eins und Zwei, einschließlich aller Absätze von Abschnitt 13(a), sofern zutreffend.

Klausel 14 (Lokale Gesetze und Praktiken, die die Einhaltung der Klauseln betreffen)

Module Eins, Zwei und Vier.

Klausel 15 (Pflichten des Datenimporteurs bei Zugriff durch Behörden)

Module Eins, Zwei und Vier.

Klausel 16 (Nichteinhaltung der Klauseln und Kündigung)

Für Abschnitt 16(d) die relevanten Teile für die Module Eins, Zwei und Vier.

Klausel 17 (Geltendes Recht)

Die Module Eins und Zwei, Optionen 1 und 2, soweit anwendbar, und das eingefügte Recht sind die Gesetze des EU-Mitgliedstaats, in dem der Datenexporteur niedergelassen ist, es sei denn, dass: (i) wenn diese Gesetze keine Rechte von Drittbegünstigten zulassen oder ii) wenn der Datenexporteur nicht in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen ist, ist das eingefügte Recht das irische Recht.

Modul Vier und das eingefügte Gesetz sind die Gesetze des Landes, das in der Klausel über das anwendbare Recht der Vereinbarung angegeben ist, mit der Ausnahme, dass, wenn dieses Gesetz keine Rechte von Drittbegünstigten zulässt, das eingefügte Gesetz das irische Recht ist.

Klausel 18 (Gerichtsstandswahl und Gerichtsstand)

Die Module Eins und Zwei und die eingefügten Gerichte sind die Gerichte in dem in Abschnitt 17 (Geltendes Recht) genannten Mitgliedstaat; und

Modul 4 und das eingefügte Land sind das Land, das in der Vereinbarung als zuständig angegeben ist, mit der Ausnahme, dass, wenn die Gesetze dieses Landes keine Rechte von Drittbegünstigten zulassen, das eingefügte Land das Recht von Irland ist.

Einzelheiten zur Datenverarbeitung

4. Für die Zwecke von Abschnitt 2 dieses Anhangs 2 vereinbaren die Parteien, dass Anhang I der EU-Standardvertragsklauseln mit den folgenden Angaben vorgefüllt wird:

Liste der Parteien

Datenexporteur:

Name: die natürliche oder juristische Person, die diesen Bedingungen zustimmt.

Adresse: wie in Ihrem Bestellformular/Ihren Bestellformularen angegeben.

Name, Position und Kontaktdaten der Kontaktperson: wie in Ihrem Bestellformular/Ihren Bestellformularen angegeben.

Aktivitäten, die für die gemäß diesen Klauseln übermittelten Daten relevant sind: wie in der Vereinbarung festgelegt.

Rolle (Verantwortlicher/Verarbeiter): Verantwortlicher.

Datenimporteur(e):

Name: SafetyCulture.

Adresse: wie in Ihrem Bestellformular/Ihren Bestellformularen angegeben.

Name, Position und Kontaktdaten der Kontaktperson:

Datenschutzbeauftragter

privacy@safetyculture.io

Aktivitäten, die für die gemäß diesen Klauseln übermittelten Daten relevant sind: wie in der Vereinbarung festgelegt.

Rolle (Verantwortlicher/Verarbeiter): Verantwortlicher und/oder Verarbeiter, soweit anwendbar.

Beschreibung der Übermittlung

Kategorien von betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten übermittelt werden:Zu den betroffenen Personen können Ihre Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten und Endbenutzer gehören, wie weiter ausgeführt in der Datenschutzerklärung von SafetyCulture, verfügbar hier: https://safetyculture.com/de/rechtliches/datenschutzerklaerung/.

Übertragene Kategorien personenbezogener Daten: Sie können personenbezogene Daten an die Service übermitteln, deren Umfang Sie nach eigenem Ermessen bestimmen und kontrollieren und die personenbezogene Kundendaten umfassen, wie in der entsprechenden Datenschutzerklärung beschrieben, die Sie hier finden: https://safetyculture.com/de/rechtliches/datenschutzerklaerung.

Übermittlung sensibler Daten (falls zutreffend) und angewandte Beschränkungen oder Garantien, die der Art der Daten und den damit verbundenen Risiken in vollem Umfang Rechnung tragen, wie z. B. strikte Zweckbindung, Zugangsbeschränkungen (einschließlich des Zugangs nur für Mitarbeiter, die eine spezielle Schulung absolviert haben), Aufzeichnung des Zugriffs auf die Daten, Beschränkungen für die Weiterübermittlung oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen: Der Datenexporteur darf dem Datenimporteur keine sensiblen Daten übermitteln, und die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen von SafetyCulture sind gemäß dem Abkommen ohne Einschränkung und gegebenenfalls unter https://safetyculture.com/de/sicherheit beschrieben.

Die Häufigkeit der Übermittlung (z. B. ob die Daten einmalig oder kontinuierlich übermittelt werden):kontinuierlich, sofern in der Vereinbarung nicht anders angegeben.

Art der Verarbeitung:Daten-Hosting, -Speicherung und andere in der Vereinbarung beschriebene Dienstleistungen.

Zweck(e) der Datenübermittlung und Weiterverarbeitung:Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung des Service im Rahmen der Vereinbarung.

den Zeitraum, für den die personenbezogenen Daten aufbewahrt werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieses Zeitraums: Die personenbezogenen Daten werden so lange aufbewahrt, bis Sie SafetyCulture mitteilen, dass Sie die personenbezogenen Daten zurückhaben möchten oder dass sie gemäß dem Abkommen gelöscht werden sollen.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Die zuständige Aufsichtsbehörde in dem EU-Mitgliedstaat, in dem der Datenexporteur niedergelassen ist, und, falls der Datenexporteur nicht in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen ist, die Datenschutzbehörde Irlands.

Internationale Datenübermittlungen (UK)

5. In Bezug auf internationale Übermittlungen im Vereinigten Königreich handeln Sie in Ihrem eigenen Namen und als Vertreter für jedes Ihrer verbundenen Unternehmen (jeweils als "Datenexporteur") und SafetyCulture handelt in seinem eigenen Namen und als Vertreter für jedes verbundene Unternehmen von SafetyCulture (jeweils als "Datenimporteur") und beide schließen hiermit den Britischen Zusatz in Bezug auf jede internationale Übermittlung im Vereinigten Königreich von Ihnen oder Ihrem verbundenen Unternehmen an SafetyCulture oder ein verbundenes Unternehmen von SafetyCulture ab.

6. Das UK-Addendum tritt mit Beginn einer internationalen Datenübermittlung ins oder aus dem Vereinigten Königreich in Kraft.

7. Vor Beginn einer internationalen UK-Übermittlung an oder von einem Unterauftragsverarbeiter bemüht sich SafetyCulture nach besten Kräften, die EU-Standardvertragsklauseln und das UK-Addendum mit diesem Unterauftragsverarbeiter abzuschließen, die die allgemeinen Klauseln (Klauseln 1 – 6) und Modul 3 (Übermittlung von Auftragsverarbeitern an Auftragsverarbeiter) enthalten.

Die Datenschutzgesetze von Kalifornien

8. Wenn SafetyCulture als Dienstleister auftritt und in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten von in Kalifornien ansässigen Personen gemäß den kalifornischen Datenschutzgesetzen verarbeitet, verarbeitet SafetyCulture personenbezogene Kundendaten für Sie zum Zweck der Erbringung des Service.

9. SafetyCulture agrees that it shall not: (i) sell or share Customer Personal Data; (ii) retain, use, or disclose Customer Personal Data for any purpose, including a commercial purpose, other than for the business purposes specified in this Agreement; (iii) retain, use, or disclose Customer Personal Data outside of the business relationship between SafetyCulture and you; or (iv) combine personal information with Customer Personal Data that SafetyCulture receives from or on behalf of another person or collects from its own interaction with data subject, unless, for (ii), (iii), or (iv) above, as otherwise permitted of a service provider by California.

Produkt- und Servicemodule

A. SafetyCulture-Produktmodul

1. Allgemein Die Bedingungen dieses SafetyCulture-Produktmoduls gelten für den Abonnement-Service.

2. Abonnement-Services SafetyCulture stellt Ihnen während der Abonnementlaufzeit den SafetyCulture-Service auf Geräten zur Verfügung, die Ihnen oder Ihren Endbenutzern gehören oder von ihnen kontrolliert werden.

3. Service Level-Vereinbarung  (Service Level Agreement/SLA) Die Kerndienste von SafetyCulture werden in jedem Kalendermonat eine Verfügbarkeit von 99,9 % erreichen, mit Ausnahme der ausgeschlossenen Ausfallzeiten ( SafetyCulture SLA ).

Kerndienste bezeichnet den Teil des Abonnementservice, der für die Durchführung von Inspektionen, die Markierung von Problemen, die Zuweisung von Aktionen, die Erstellung von Berichten, die Kommunikation mit anderen Endnutzern in Ihrer Organisation, die Verwaltung von Assets, Schulungen von Endnutzern und die Anzeige von Analysen verwendet wird, aber keine anderen Funktionen (z. B. Integrationen, Sensoren oder Alleinarbeiter) umfasst.

Ausgenommene Ausfallzeiten sind Zeiten, in denen der Service Ihnen oder Ihren Endnutzern nicht zur Verfügung steht aufgrund von (i) Ereignissen höherer Gewalt oder anderen Faktoren, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von SafetyCulture liegen, einschließlich Internetverbindungen; (ii) Ihrer Ausrüstung (einschließlich Ihrer Geräte), Software, Netzwerkverbindungen oder sonstiger Infrastruktur; (iii) Ihren Daten oder Ihren Änderungen; (iv) Materialien der Inhaltsbibliothek; (v) Produkten Dritter; (vi) routinemäßiger planmäßiger Wartung oder angemessener Notfallwartung; oder (vii) Ihrer Nutzung des Service in einer Weise, die nicht durch den Vertrag gestattet ist.

SafetyCulture wird sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemühen, Sie über Ausfallzeiten zu informieren, auch im Hinblick auf erforderliche Wartungsarbeiten. Sie können sich für Benachrichtigungen über Statusupdates unter https://status.safetyculture.com/ anmelden.

Vorbehaltlich Ihrer Einhaltung dieses Abschnitts 3 des SafetyCulture Produktmoduls haben Sie möglicherweise Anspruch auf die folgenden Rechtsbehelfe bei Verletzung der SafetyCulture-SLA:

i. eine Verlängerung Ihrer Abonnementlaufzeit für die SafetyCulture-Kerndienste; oder

ii. Servicegutschriften in anteiligem Wert zur Verlängerung der Abonnementlaufzeit in Form einer Geldgutschrift auf ein Konto mit monatlicher Abrechnung,

wie in der folgenden Tabelle beschrieben ( Servicegutschrift ). Servicegutschriften können nicht in Geldbeträge eingetauscht oder umgewandelt werden und sind auf fünfzehn Tage Kerndienste in einem beliebigen Kalendermonat begrenzt.

Prozentsatz der monatlichen Betriebszeit

Servicegutschriften

(Tage der Verlängerung der Abonnementlaufzeit / anteiliges Gutschriftäquivalent)

< 99,9 % - >= 99,0 %

3

< 99,0 % - >= 95,0 %

7

< 95,0 %

15

a. Um Servicegutschrften zu beanspruchen, müssen Sie SafetyCulture innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Ende des Kalendermonats, in dem Sie angeben, dass SafetyCulture das SafetyCulture SLA nicht erfüllt hat, benachrichtigen. Die Nichteinhaltung dieser Anforderung verwirkt Ihr Recht auf den Erhalt der Servicegutschrift. Die Benachrichtigung muss die Daten und Zeiten enthalten, zu denen die Kerndienste für Ihre Nutzer nicht verfügbar waren.

b. Das SafetyCulture SLA gilt nicht für: (i) gebührenfreien Service; (ii) Service, auf der in China zugegriffen wird; oder (iii) Nicht-Produktionsumgebungen, wie Staging- und Testumgebungen.

c. DIESE SLA FÜR SAFETYCULTURE STELLT IHR EINZIGES UND AUSSCHLIESSLICHES RECHTSMITTEL BEI EINER NICHTERFÜLLUNG DER SLA VON SAFETYCULTURE DURCH SAFETYCULTURE DAR.

4. Haftungsausschluss

Sie erkennen an und stimmen zu, dass:

a. Sie den Abonnement-Service auf eigene Gefahr benutzen;

b. der Abonnement-Service kein Ersatz für professionelle Beratung ist; und

c. Sie allein verantwortlich für die Nutzung des Abonnement-Service sind und zustimmen, dass alle Sicherheitsaudits, Schulungen oder Vorfälle, die unter Verwendung des Service durchgeführt werden, nur ein Teil der Einrichtung eines sicheren Arbeitssystems sind, was normalerweise erfordern würde, dass Sie zusätzliche und umfassende Lückenanalysen und Risikobewertungen zusammen mit spezifischen Erklärungen zu sicheren Arbeitsmethoden und Sicherheitsschulungen durchführen.

B. Produktmodul Alleinarbeit

Ihre Nutzung von SHEQSY und der Alleinarbeiterfunktion (die Alleinarbeiterfunktion ) unterliegt den Bedingungen dieser Vereinbarung sowie den zusätzlichen Bedingungen, die in diesem Produktmodul für Alleinarbeiter aufgeführt sind.

  1. Alleinarbeit-Funktion

    1. Die Standorttechnologie und die Kartendienste innerhalb der Alleinarbeit-Funktion werden von HERE Technologies bereitgestellt. Ihre Nutzung dieser Dienste unterliegt den Richtlinien von HERE, die unter https://legal.here.com/de-de abrufbar sind.

    2. Sie erkennen an und stimmen zu, dass:

      1. Sie nutzen die Alleinarbeit-Funktion auf eigenes Risiko;

      2. die Alleinarbeiter-Funktion ist kein Ersatz für eine professionelle Beratung; und

      3. Sie allein verantwortlich für die Nutzung der Alleinarbeit-Funktion, einschließlich der Einhaltung von Gesetzen zur Arbeitsplatzüberwachung, -verfolgung und -kontrolle, sind und zustimmen, dass die Nutzung der Alleinarbeit-Funktion nur ein Teil der Einrichtung eines sicheren Arbeitssystems sind, was normalerweise erfordern würde, dass Sie zusätzliche und umfassende Lückenanalysen und Risikobewertungen zusammen mit spezifischen Erklärungen zu sicheren Arbeitsmethoden und Sicherheitsschulungen durchführen.

  2. Notrufe

    1. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die als Teil der Alleinarbeit-Funktion bereitgestellte Notruffunktion ( Notruffunktion ) ein sekundäres Tool ist, das zu Ihrem Nutzen bereitgestellt wird. Der Notruf ist nicht als einziges Hilfsmittel in einer Notsituation gedacht, auch nicht in einem medizinischen Notfall oder wenn eine unmittelbare Bedrohung für Gesundheit, Leben oder Sicherheit besteht. Der Notruf garantiert nicht, dass Ereignisse, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Check-in, Nötigung, Panik und Man-Down, erfolgreich platziert wurden. Sie sind angehalten und verpflichten sich, wann immer möglich, alle anderen Ihnen zur Verfügung stehenden Sicherheits- und medizinischen Geräte und Techniken zu Ihrem Schutz und dem Ihres Personals einzusetzen.

    2. Wenn der Notruf mit einer Sicherheitszentrale verbunden ist, wird die Sicherheitszentrale von einem Drittanbieter-Sicherheitsdienst betrieben ( Drittanbieter-Sicherheitsdienst ). Um dem Drittanbieter-Sicherheitsdienst den Betrieb der Sicherheitszentrale zu ermöglichen, müssen wir dem Drittanbieter-Sicherheitsdienst bei der Einrichtung des Notrufs und zum Zeitpunkt der Aktivierung des Notrufs mit dem Notruf zusammenhängende personenbezogene Daten über Ihr Personal mitteilen. Wenn wir personenbezogene Daten an den Drittanbieter-Sicherheitsdienst weitergeben, werden wir dies in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung tun.

    3. Sie erkennen an und stimmen zu, dass der Betrieb des Notrufs von der Richtigkeit der mit ihm verknüpften Informationen abhängt und dass die Bereitstellung ungenauer oder unvollständiger Informationen durch Sie die Nutzung, Ausführung und den Betrieb des Notrufs beeinträchtigen kann. Sie sind allein dafür verantwortlich, dass:

      1. alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen oder die wir von Ihnen für die Einrichtung des Notrufs anfordern, vollständig und richtig sind und Sie befugt sind, uns diese Informationen zur Verfügung zu stellen;

      2. alle Informationen im Zusammenhang mit dem Notruf auf dem neuesten Stand gehalten werden; und

      3. der Notruf bei der Einrichtung und in regelmäßigen Abständen getestet wird und Sie anerkennen und sich damit einverstanden erklären, dass Sie für die Koordinierung mit dem Drittanbieter-Sicherheitsdienst zum Zweck solcher Tests verantwortlich sind.

    4. Sie erkennen an, dass es Einschränkungen für den Notruf gibt, wie in diesem Produktmodul für Alleinarbeiter dargelegt, und dass der Notruf zusätzlich zu diesen Einschränkungen auch von anderen Faktoren abhängig sein kann, für die wir keine Verantwortung übernehmen:

      1. jede Hardware, die Sie in Verbindung mit dem Notruf verwenden, einschließlich aller Geräte;

      2. die Bereitstellung mobiler Datendienste;

      3. Mobilfunk- oder andere Internetverbindungsdienste; oder

      4. die Bedingungen, unter denen Mobilfunkanbieter diese Dienste anbieten. Mobilfunkanbieter können Ihnen Gebühren für SMS, Anrufe oder Standortdienste und andere Gebühren berechnen, die wir nicht kontrollieren ( Gebühren der Mobilfunkanbieter ). Sie sind allein verantwortlich für die Zahlung aller dieser Gebühren der Mobilfunkanbieter.

    5. Sie erkennen an und stimmen zu, dass der Notruf nur in Testszenarien aktiviert werden sollte, die mit dem Sicherheitsdienst eines Dritten abgestimmt sind, sowie in Situationen, in denen tatsächlich eine Nötigung vorliegt oder vernünftigerweise vermutet wird. Wir behalten uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen und mit schriftlicher Benachrichtigung an Sie den Notruf auszusetzen, einzuschränken, die Verbindung zu unterbrechen oder zu beenden, wenn ein fortdauernder Missbrauch vorliegt.

    6. Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Alleinarbeit-Funktion und der Notruf nicht für den Einsatz in lebenserhaltenden oder missionskritischen Anwendungen konzipiert sind.

C. Modul zur rund um die Uhr Sicherheitsüberwachung

Ihre Nutzung des rund um die Uhr Service unterliegt den Bedingungen dieser Vereinbarung sowie den in diesem rund um die Uhr Service Produktmodul aufgeführten zusätzlichen Bedingungen.

In diesem Vertrag bedeutet rund um die Uhr Service die Bereitstellung des Zugriffs auf über die Alleinarbeiter-Funktion verfügbare Live-Überwachungsagenten und Notfalldienste.

a. Der rund um die Uhr Service wird Ihnen auf einem Gerät zur Verfügung gestellt, das Ihnen oder Ihren Endnutzern gehört oder von ihnen kontrolliert wird, und zwar während des in Ihrem Auftrag angegebenen Zeitraums.

b. Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, Ihnen den rund um die Uhr Service 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche zur Verfügung zu stellen.

c. Ihre Nutzung des rund um die Uhr Service in den Vereinigten Staaten und/oder im Vereinigten Königreich unterliegt den folgenden Bedingungen: https://rapidsos.com/business-terms-of-service/.

D. Produktmodul Geräte für Alleinarbeiter

  1. Allgemein

    1. Sie können sich für den Kauf von Geräten für Alleinarbeiter entscheiden, indem Sie eine Bestellung für die Lieferung des entsprechenden Geräts für Alleinarbeiter aufgeben. Wenn Sie eine Bestellung für die Lieferung von Geräten für Alleinarbeiter aufgeben, gelten die Bedingungen dieses Produktmoduls für diese Bestellung.

    2. Geräte für Alleinarbeiter bezeichnet die Hardwaregeräte, die in die Alleinarbeit-Funktion integriert sind.

    3. Wenn Sie sich für den Kauf unserer Geräte für Alleinarbeiter entscheiden, ist die Lieferung dieser Geräte für Alleinarbeiter nicht Teil des "Service" im Sinne dieser Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Entschädigungen, die in Bezug auf den Service in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitgestellt sind.

  2. Geräte für Alleinarbeiter

    1. Die Gebühren für Geräte für Alleinarbeiter sind bei Auftragserteilung im Voraus oder wie in Ihrem Auftrag angegeben zu entrichten.

    2. Zusätzlich zu den bei der Bestellung für die entsprechenden Geräte für Alleinarbeiter zu zahlenden Gebühren müssen Sie Versandkosten zahlen, die separat in Rechnung gestellt werden, basierend auf den Kosten ohne Aufschlag, die für SafetyCulture beim Versand der Geräte für Alleinarbeiter an die von Ihnen benannten Standorte entstehen. Zur Vermeidung von Zweifeln gilt: Dies kann die Versandkosten vom Hersteller an SafetyCulture beinhalten.

    3. Das Eigentum der Geräte für Alleinarbeiter geht erst dann auf Sie über, wenn SafetyCulture die vollständige Zahlung für die Geräte für Alleinarbeiter erhalten hat. Falls SafetyCulture keine Zahlung für die Geräte für Alleinarbeiter erhält, geht das Eigentum der Geräte für Alleinarbeiter nicht auf Sie über.

    4. Das Risiko in Bezug auf die Geräte für Alleinarbeiter geht auf Sie über, sobald SafetyCulture die Sensorhardware an Ihren benannten Standort oder Ihren Spediteur liefert. Sobald das Risiko in Bezug auf die Geräte für Alleinarbeiter übergegangen ist, sind Sie allein für die Geräte für Alleinarbeiter verantwortlich.

  3. Garantie

    1. Wir werden alle angemessenen Schritte unternehmen, um einen Garantieanspruch für die Geräte für Alleinarbeiter zu bieten, und wir werden wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um alle Garantien zu erfüllen, die vom Hersteller an Sie gelieferten Geräten für Alleinarbeiter gewährt werden. Sie erkennen an und stimmen zu, dass SafetyCulture nicht der Hersteller des Alleinarbeiter-Geräts ist und SafetyCulture nicht für die Herstellergarantie haftet. Für den Fall, dass Sie einen Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller geltend machen möchten, wird SafetyCulture wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um Sie bei der Geltendmachung eines solchen Anspruchs zu unterstützen.

    2. Sie haben Anspruch auf eine Garantie für den Zeitraum von zwölf 12 Monaten, nachdem Sie das Gerät für Alleinarbeiter erhalten haben ( Garantiefrist ).

    3. Wenn Sie in Australien wohnen und ein „Verbraucher“ im Sinne des Australian Consumer Law (australische sVerbraucherschutzgesetz) sind, gelten die Bestimmungen in Abschnitt (15)(b) der Allgemeinen Bedingungen.

  4. Überprüfung und Zustimmung

    1. Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, müssen Sie:

      1. SafetyCulture per E-Mail benachrichtigen, sobald Sie feststellen, dass das Gerät für Alleinarbeiter nicht den Spezifikationen entspricht ( Mangel ), in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie den Mangel festgestellt haben;

      2. auf Verlangen von SafetyCulture das Gerät für Alleinarbeiter zusammen mit der gesamten Verpackung, den Bestandteilen, dem Zubehör, der Dokumentation und dem Kaufnachweis an die unten angegebenen Kontaktdaten zurücksenden;

      3. auf Verlangen von SafetyCulture einen Nachweis über den Kauf des Geräts für Alleinarbeiter von SafetyCulture vorlegen; und

      4. alle anderen Informationen zur Verfügung stellen, die SafetyCulture zur Beurteilung Ihres Anspruchs angemessenerweise benötigt.

    2. Wenn Sie das Gerät für Alleinarbeiter im Rahmen eines Garantieanspruchs gemäß diesem Abschnitt zurücksenden und SafetyCulture feststellt, dass das Gerät für Alleinarbeiter von der Garantie abgedeckt ist, erstattet SafetyCulture die damit verbundenen und angemessenen Kosten für die Rücksendung des Geräts für Alleinarbeiter an SafetyCulture, sofern Sie diese Kosten nachweisen können.

    3. Vorbehaltlich der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen in Abschnitt 4(a) dieses Produktmoduls für Alleinarbeiter wird SafetyCulture Sie über SafetyCultures Entscheidung informieren, ob Ihr Anspruch im Rahmen der Garantie gültig ist, und wenn dies der Fall ist, wird das Verfahren in Abschnitt 4(d) dieses Produktmoduls für Alleinarbeiter angewendet. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Entscheidung von SafetyCulture endgültig und bindend.

    4. Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Produktmoduls für Alleinarbeiter und ohne Ihre gesetzlichen Rechte einzuschränken, wird SafetyCulture alle angemessenen kommerziellen Anstrengungen unternehmen, um jeden Defekt des Geräts für Alleinarbeiter während der Garantiefrist auf eigene Kosten zu beheben. SafetyCulture kann sich nach eigenem Ermessen dafür entscheiden:

      1. den defekten Teil (oder das gesamte Gerät) des Geräts für Alleinarbeiter zu reparieren oder zu ersetzen; oder

      2. eine vollständige oder teilweise Rückerstattung des Betrages, der für den defekten Teil (oder das gesamte) des Geräts für Alleinarbeiter gezahlt wurde, zu gewähren, die, soweit gesetzlich zulässig, Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel in Bezug auf den Mangel ist.

    5. Wenn Materialien, Teile oder Funktionen, die zur Erleichterung einer Reparatur oder eines Austauschs gemäß Abschnitt 4(d)(i) erforderlich sind, nicht mehr verfügbar sind oder nicht mehr hergestellt werden, oder wenn das Modell des Geräts für Alleinarbeiter nicht mehr verfügbar ist oder nicht mehr hergestellt wird, wird SafetyCulture sich nach besten Kräften bemühen, geeignete gleichwertige Materialien, Teile, Funktionen oder Modelle zu verwenden.

    6. Soweit gesetzlich zulässig, deckt die Garantie keine Mängel ab, und SafetyCulture übernimmt keine Haftung, und Sie verzichten auf jegliche Haftung (im Rahmen der Garantie oder anderweitig) in Bezug auf Mängel, die vollständig (oder teilweise) durch eine der folgenden Ursachen verursacht oder mitverursacht wurden:

      1. Handlungen oder Unterlassungen, Unfälle oder Fahrlässigkeit von Ihnen oder von nicht von SafetyCulture beauftragten Dritten;

      2. das Versäumnis Ihrerseits, das Gerät für Alleinarbeiter in Übereinstimmung mit unseren Anweisungen oder Richtlinien (einschließlich eines Handbuchs) ordnungsgemäß zu warten;

      3. das Versäumnis Ihrerseits, die von SafetyCulture oder dem Hersteller bereitgestellten Anweisungen oder Richtlinien (einschließlich eines Handbuchs) in Bezug auf das Gerät für Alleinarbeiter zu befolgen;

      4. die Verwendung des Geräts für Alleinarbeiter für andere als die von SafetyCulture oder dem Hersteller angegebenen Anwendungen oder Zwecke;

      5. die fortgesetzte Nutzung des Geräts für Alleinarbeiter (sofern eine solche Nutzung nicht angemessen ist), nachdem ein Mangel des Geräts für Alleinarbeiter festgestellt wurde oder für eine normal vorsichtige Person hätte festgestellt werden müssen;

      6. das Versäumnis Ihrerseits, SafetyCulture innerhalb eines angemessenen Zeitraums, nachdem Sie von dem betreffenden Mangel Kenntnis erlangt haben oder vernünftigerweise hätten erlangen müssen, über einen Mangel des Geräts für Alleinarbeiter zu informieren;

      7. normale Abnutzung des Geräts für Alleinarbeiter; oder

      8. höhere Gewalt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krieg, Aufstand, Invasion, terroristische Handlungen, Verseuchung, Erdbeben, Überschwemmung, Feuer oder andere Naturkatastrophen oder andere Ereignisse oder Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von SafetyCulture oder des Herstellers liegen).

    7. SafetyCulture übernimmt keine Haftung für Verzögerungen (einschließlich der Kosten, die sich aus Verzögerungen ergeben) bei der Erbringung von Arbeiten oder Dienstleistungen (einschließlich Reparaturen) im Rahmen der Gewährleistung oder bei der Beurteilung von Ansprüchen, die Sie im Rahmen oder in Verbindung mit einem Gewährleistungsanspruch geltend machen, und Sie verzichten auf jegliche Haftung und stellen SafetyCulture davon frei.

  5. Bestätigungen

    1. Sie stimmen zu, dass es sich bei den Geräten für Alleinarbeiter nicht um medizinische Geräte handelt und dass sie nicht dazu gedacht sind, Ihnen medizinische Hilfe zu leisten. Daher entbinden Sie SafetyCulture, seine Partner, Direktoren, Vertreter und Mitarbeiter von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit einer solchen Nutzung.

    2. SafetyCulture behält sich das Recht vor, im Falle eines Missbrauchs, nach eigenem Ermessen die Verbindung des Geräts für Alleinarbeiter zu der Alleinarbeit-Funktion zu beschränken, zu unterbrechen oder zu beenden.

    3. Die Geräte für Alleinarbeiter können von anderen Geräten abhängig sein, für die wir keine Verantwortung übernehmen:

      1. die Kompatibilität des Geräts für Alleinarbeiter mit Ihrer Hardware, einschließlich eines Geräts;

      2. die Bereitstellung mobiler Datendienste;

      3. Mobilfunk- oder andere Internetverbindungsdienste; oder

      4. die Bedingungen, unter denen Mobilfunkanbieter diese Dienste anbieten. Mobilfunkanbieter können Ihnen Gebühren für SMS, Anrufe oder Standortdienste und andere Gebühren berechnen, die wir nicht kontrollieren (Gebühren der Mobilfunkanbieter). Sie sind allein verantwortlich für die Zahlung aller dieser Gebühren der Mobilfunkanbieter.

    4. Ihre Nutzung der Geräte für Alleinarbeiter unterliegt der geltenden Vereinbarung zwischen Ihnen und dem jeweiligen Dritthersteller des jeweiligen Geräts für Alleinarbeiter. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG ANGEGEBEN, LEHNT SAFETYCULTURE JEGLICHE HAFTUNG FÜR DIE GERÄTE FÜR ALLEINARBEITER AB.

  6. Geräte für Alleinarbeiter - Bluetooth Sie erkennen an und stimmen zu, dass das Bluetooth-Gerät für Alleinarbeiter:

    1. keine Notrufzentrale anruft oder Anrufe bei ihr veranlasst;

    2. weder über ein Mikrofon noch über einen Lautsprecher verfügt und keine Sprachkommunikationsfunktion hat;

    3. keine Telefonanrufe tätigt oder empfängt oder direkt SMS-Nachrichten sendet (es sendet ein Signal an die Alleinarbeit-Funktion, um die Alarmereignisse auszulösen, die Sie in der Alleinarbeiter-Funktion eingerichtet haben);

    4. Ihren Standort nicht ermittelt und sich auf die Standortdienste Ihres Smartphones verlässt, um Ihren Standort zu bestimmen (beachten Sie, dass es sich bei den Standortinformationen nur um Schätzungen handelt und dass die GPS-Standortdienste in Innenräumen nicht funktionieren);

    5. nicht unter Wasser funktioniert;

    6. nicht funktioniert, wenn sich Ihr Smartphone außerhalb der Netzreichweite befindet (wobei zu beachten ist, dass es auch in Gebieten mit guter Netzabdeckung Service-Lücken geben kann);

    7. nur funktioniert, wenn es mit Ihrem Smartphone verbunden ist und sich in dessen Nähe befindet;

    8. eine Anzeige der Batterielebensdauer haben kann, und dass diese Anzeige nur eine Schätzung ist und davon abhängt, wie oft das Bluetooth-Gerät für Alleinarbeiter aktiviert wird;

    9. hat eine Reichweite, die von der umgebenden Struktur, welche variieren kann, bestimmt wird;

    10. über eine Sturzerkennung verfügen kann, und dass die Genauigkeit der Sturzerkennung von der Art und den Auswirkungen des Sturzes abhängt; und

    11. dass es dazu dient, über Bluetooth eine Benachrichtigung an Ihr Smartphone zu senden, um die Übertragung von SMS-Nachrichten und/oder das Tätigen von Anrufen einzuleiten. Das Bluetooth-Gerät für Alleinarbeiter garantiert nicht, dass Ereignisse, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Check-in, Nötigung, Panik und Man-Down, erfolgreich platziert wurden. Sie sind angehalten und verpflichten sich, wann immer möglich, alle anderen Ihnen zur Verfügung stehenden Sicherheits- und medizinischen Geräte und Techniken zu Ihrem Schutz und dem Ihres Personals einzusetzen.

  7. Geräte für Alleinarbeiter - Satellit Sie erkennen an und stimmen zu, dass das Satelliten-Gerät für Alleinarbeiter:

    1. nicht mit einem Satellitendatenplan geliefert wird( Satellitendatenplan ). Sie allein dafür verantwortlich sind, dass Sie einen aktiven Satellitendatenplan haben, bevor Sie das Satelliten-Gerät für Alleinarbeiter verwenden;

    2. weder über ein Mikrofon noch über einen Lautsprecher verfügt und keine Sprachkommunikationsfunktion hat;

    3. keine Telefonanrufe tätigt oder entgegennimmt;

    4. von der Abdeckung in Ihrem Gebiet abhängt, die sich von Zeit zu Zeit ändern kann;

    5. zur Übermittlung von Nachrichten auf Satelliten angewiesen ist und es möglich ist, dass die Satellitendaten zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten nicht funktionieren oder dass die entsprechenden Notrufzentralen Ihre Übertragung nicht empfangen oder dass Ihre Übertragung verzögert wird;

    6. drahtlos ist und eine freie Sichtlinie zum Satelliten erfordert;

    7. naturgemäß Übertragungs- und Empfangsbeschränkungen unterliegt, die durch Ihren Standort verursacht werden, einschließlich Bedingungen, die die Sichtlinie zwischen Ihnen und dem Satelliten behindern, dem Zustand des Satelliten und der Bodenstationen sowie dem Zustand Ihres Satelliten-Geräts für Alleinarbeiter;

    8. auf unabhängige Drittanbieter angewiesen ist, wie z.B. Telekommunikationsanbieter, Dienstleister, die die Verbindungen zwischen den Satellitenbodenstationen, einschließlich der Satellitenantennen und der unterstützenden Ausrüstung, und den entsprechenden Satelliten oder Verbindungsnetzwerken betreiben;

    9. durch Wetterbedingungen, atmosphärischen Bedingungen, magnetischen Störungen, Umweltbedingungen und andere außerhalb unserer Kontrolle liegenden Bedingungen beeinflusst werden kann.

E. Sensorproduktmodul

  1. Allgemein

    1. Die Bedingungen dieses Sensorproduktmoduls gelten für den Sensor-Service.

    2. In dieser Vereinbarung:

      1. Sensor Service bezeichnet die Bereitstellung des als Sensor Service bekannten Online-Abonnementdienstes.

      2. Sensorhardware die Hardwareprodukte, die erforderlich sind, damit Sie den Sensor-Service, wie beschrieben in Abschnitt 4 dieses Sensorproduktmoduls, erhalten; und

      3. Sensorprodukte den Sensor-Service und die Sensorhardware.

  2. Sensor-Service

    1. SafetyCulture stellt Ihnen den Sensor-Service auf Geräten zur Verfügung, die Ihnen oder Ihren Endnutzern gehören oder von ihnen oder Ihren Endnutzern während der Abonnementlaufzeit kontrolliert werden.

    2. Wenn Sie sich für den Kauf von Sensorhardware von SafetyCulture entscheiden, ist die Lieferung dieser Sensorhardware durch SafetyCulture nicht Teil der „Dienstleistungen“ im Sinne dieser Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Entschädigungen, die von SafetyCulture in Bezug auf den Service in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitgestellt sind.

  3. Test-Service SafetyCulture kann Ihnen anbieten, bestimmte Sensorprodukte mit oder ohne Gebühr bereitzustellen, zusammen mit Zugang zu Vorabversionen und Betaprodukten ( Testservices ). Wenn SafetyCulture Ihnen einen kostenlosen Test-Service zur Verfügung stellt, stelllt dieser Test-Service gemäß Abschnitt (4) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen gebürenfreien Service dar, und jede Nutzung des Test-Service nach dem Zeitraum, festgelegt durch SafetyCulture. Die ( Testphase ) unterliegt den Standardgebühren von SafetyCulture für den entsprechenden Testservice. Wenn SafetyCulture Ihnen den Test-Service in Rechnung stellt, werden die Gebühren in der entsprechenden Bestellung aufgeführt.

  4. Sensorhardware Um den Sensor-Service nutzen zu können, müssen Sie Sensor-Hardware und, nach Ihrer Wahl, ein mit dem Sensor-Service kompatibles Gateway erwerben und installieren, das mit der Sensor-Ausrüstung und dem Abonnement-Service kommuniziert.

  5. Sensorhardware, bereitgestellt von SafetyCulture Sie können sich dafür entscheiden, Sensorhardware von SafetyCulture zu kaufen, indem Sie eine Bestellung für die Lieferung der entsprechenden Sensorhardware aufgeben. Wenn Sie eine Bestellung für die Lieferung von Sensorhardware aufgeben, gelten die Bedingungen dieses Abschnitts 5 für diese Bestellung.

    1. Gebühren. Sofern in Ihrer Bestellung nichts anderes festgelegt ist, sind die Gebühren für Sensor-Hardware im Voraus bei Aufgabe Ihrer Bestellung zu zahlen.

    2. Versandkosten. Zusätzlich zu den bei der Bestellung für die entsprechende Sensorhardware zu zahlenden Gebühren müssen Sie SafetyCulture Versandkosten zahlen, basierend auf den Kosten, die für SafetyCulture beim Versand der Sensorhardware an die von Ihnen benannten Standorte entstehen. Zur Vermeidung von Zweifeln gilt: Dies kann die Versandkosten vom Hersteller an SafetyCulture beinhalten.

    3. Eigentum und Risiko. Die Sensorhardware geht erst in Ihr Eigentum über, wenn SafetyCulture die vollständige Zahlung für die Sensorhardware erhalten hat. Wenn SafetyCulture keine vollständige Zahlung für die Sensorhardware erhält, geht das Eigentum an der Sensorhardware nicht auf Sie über.  Das Risiko in Bezug auf die Sensorhardware geht auf Sie über, sobald SafetyCulture die Sensorhardware an Ihren benannten Standort oder Ihren Spediteur liefert. Sobald das Risiko in Bezug auf die Sensorhardware übergegangen ist, sind Sie allein für die Sensorhardware verantwortlich.

    4. Überprüfung und Zustimmung

      1. Innerhalb von 5 Werktagen nach der Lieferung der Sensorhardware durch SafetyCulture an Ihren benannten Standort oder Ihren Spediteur können Sie Inspektionen und Tests an der Sensorhardware durchführen, um festzustellen, ob sie gemäß den geltenden Spezifikationen funktioniert, die SafetyCulture (oder der entsprechende Hersteller) bereitstellt ( Spezifikationen ), und Sie müssen entweder:

        1. SafetyCulture benachrichtigen, dass die Sensorhardware gemäß den Spezifikationen funktioniert und dass Sie die Sensorhardware akzeptieren; oder

        2. SafetyCulture benachrichtigen, dass die Sensorhardware nicht gemäß den Spezifikationen funktioniert.

      2. Wenn Sie SafetyCulture nicht gemäß Abschnitt 5(d)(i) dieses Sensorproduktmoduls innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung der Sensorhardware durch SafetyCulture an Ihren benannten Standort oder Ihren Spediteur benachrichtigen oder die Sensorhardware in einer Nicht-Test-, Live- oder Produktionsumgebung benutzen, bevor eine solche Benachrichtigung bereitgestellt wird, wird davon ausgegangen, dass Sie die Sensorhardware akzeptiert haben.

      3. Wenn Sie SafetyCulture gemäß Abschnitt 5(d)(i)(2) dieses Sensorproduktmoduls benachrichtigen und SafetyCulture davon überzeugt ist, dass die Sensorhardware nicht den Spezifikationen entspricht, organisiert SafetyCulture Ersatzsensorhardware, vorausgesetzt, dass der Ausfall der Sensorhardware nicht ganz oder teilweise von Ihnen verursacht wurde, und zwar durch:

        1. inkorrekte Installation der Sensorhardware;

        2. Missbrauch der Sensorhardware entgegen den Spezifikationen;

        3. Benutzung der Hardware durch eine Person, die nicht für die Benutzung der Sensorhardware geschult ist; und/oder

        4. vorsätzliche Manipulation oder Beschädigung der Sensorhardware.

      4. SafetyCulture behält sich das Recht vor, Ihnen zusätzliche Gebühren in Rechnung zu stellen, falls SafetyCulture oder der Hersteller feststellt, dass zurückgegebene Sensorhardware gemäß seinen Spezifikationen funktioniert, was angemessene Verwaltungs- und Versandgebühren beinhalten kann.

    5. Garantie

      1. Wir werden alle angemessenen Schritte unternehmen, um einen Garantieanspruch für die Sensorhardware zu bieten, und wir werden wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um alle Garantien zu erfüllen, die vom Hersteller einer von SafetyCulture an Sie gelieferten Sensorhardware gewährt werden. Sie erkennen an und stimmen zu, dass SafetyCulture nicht der Hersteller der Sensorhardware ist und SafetyCulture nicht für die Herstellergarantie haftet. Für den Fall, dass Sie einen Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller geltend machen möchten, wird SafetyCulture wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um Sie bei der Geltendmachung eines solchen Anspruchs zu unterstützen.

      2. Wenn Sie die Sensorhardware im Voraus bezahlen und wir die vollständige Zahlung für die Sensorhardware erhalten haben, haben Sie Anspruch auf eine Garantie für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach Erhalt der Sensorhardware.

      3. Wenn Sie die Sensorhardware auf Ratenbasis bezahlen, haben Sie Anspruch auf eine Garantie für die Sensorhardware für die Laufzeit des Abonnements gemäß der Bestellung.

      4. Wenn Sie in Australien wohnen und ein „Verbraucher“ im Sinne des Australian Consumer Law (australisches Verbraucherschutzgesetz) sind, gelten die Bestimmungen in Abschnitt (15)(b) der Allgemeinen Bedingungen.

  6. Installation von Hardware

    1. Sie müssen die Spezifikationen und alle Installationsanweisungen einhalten, die SafetyCulture Ihnen zur Verfügung stellt, wenn Sie die Sensorhardware installieren. SafetyCulture haftet nicht für Verluste oder Schäden, die Ihnen oder an der Sensorhardware entstehen, wenn Sie die Sensorhardware nicht gemäß den Spezifikationen oder entsprechenden Installationsanweisungen installieren.

    2. Sie tragen Verantwortung dafür:

      1. sicherzustellen, dass Ihre Systeme und Einrichtungen mit der Sensorhardware kompatibel sind und alle in den Spezifikationen angegebenen Mindestanforderungen erfüllen;

      2. Änderungen an Ihren Systemen vorzunehmen, die für die Installation der Sensorhardware erforderlich sind;

      3. die Kalibrierung für jegliche Sensorhardware durchzuführen, die zur Integration der Sensorhardware in Ihre Systeme und für die fortlaufende Nutzung des Sensor-Service erforderlich ist; und

      4. sicherzustellen, dass die Sensorhardware jedereit ausreichend mit Strom versorgt oder aufgeladen ist. SafetyCulture kann über den Sensor-Service eine Benachrichtigung übermitteln, dass die verfügbare Batterielebensdauer der Sensorhardware zur Neige geht; Sie sind jedoch dafür verantwortlich, Ihre eigenen Überprüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Sensorhardware ordnungsgemäß mit Strom versorgt oder aufgeladen ist.

    3. Für den Fall, dass die Sensor-Hardware von einem spezialisierten Dritten (dem Installationsdienstleister ) installiert werden muss, kann SafetyCulture diese Installation in Ihrem Namen, wie in einem Auftrag festgelegt, veranlassen. Die Parteien vereinbaren angemessene Zeiten und Daten, zu denen diese Installationsservices vom Installationsdienstleister erbracht werden sollen (das vereinbartes Installationsdatum ). Es liegt in Ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass alle von SafetyCulture oder dem Installationsdienstleister angeforderten Informationen und der Zugriff auf Ressourcen und Assets effizient und zeitnah vor oder zum vereinbarten Installationdatum bereitgestellt werden, und dass die Nichtbereitstellung solcher Informationen oder des Zugriffs auf diesen zu Verzögerungen führen kann. SafetyCulture haftet nicht für Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass Sie diese Informationen oder den Zugriff nicht zur Verfügung stellen, und Sie tragen die Kosten für solche Verzögerungen (einschließlich der Kosten, die vom Installationsdienstleister berechnet werden).

  7. Data and Privacy

    1. Alle Informationen, Einblicke, Statistiken, Messungen oder Berichte ( Sensor- Daten ), die von den Sensorprodukten produziert oder generiert werden, sind Ihr Eigentum.

    2. Sie gewähren SafetyCulture eine eingeschränkte Lizenz zum Kopieren, Übertragen, Speichern, Analysieren und Sichern der Sensordaten oder zum anderweitigen Zugriff auf die Sensordaten während der Abonnementlaufzeit oder der Probezeit (wie zutreffend) für die Sensordienste ausschließlich für SafetyCulture, um:

      1. Probleme mit Ihren Geräten, Systemen oder Verfahren zu analysieren und diagnostizieren;

      2. Berichte basierend auf Analysen zu erstellen, die von oder auf den Sensorprodukten durchgeführt wurden; und

    3. Sie mit den Sensorprodukten zu versorgen.

    4. Während einer Abonnementlaufzeit oder Testzeit erteilen Sie SafetyCulture Ihre Zustimmung, auch im Namen Ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer, Fotos und Videos der Sensorprodukte in Ihren Räumlichkeiten aufzunehmen, um sie in den Fallstudien von SafetyCulture und in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von SafetyCulture zu verwenden.

  8. Haftungsausschluss für Sensorprodukte Sie erkennen an und stimmen zu, dass:

    1. Sie allein verantwortlich für Ihre Nutzung der Sensorprodukte sind;

    2. die Sensorprodukte nicht als Ersatz für Notfallwarn- oder Evakuierungswarnsysteme konzipiert sind. Sie müssen über Ihre eigenen Richtlinien und Verfahren verfügen, um auf Notsituationen oder Evakuierungssituationen zu reagieren. Die Sensorprodukte sollten nur als Backup-Notfallwarnsystem verwendet werden;

    3. und dass, außer wie ausdrücklich in dieser Vereinbarung angegeben und soweit nach geltendem Recht zulässig, SafetyCulture keine Zusicherungen oder Gewährleistungen (ausdrücklich oder stillschweigend) gibt, und zwar in Bezug auf die Sensorprodukte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit, die Eignung für einem bestimmten Zweck, der sich aus einem Leistungsverlauf, Geschäftsverlauf oder Handelsbrauch oder gegen versteckte Mängel ergibt, und Ihnen Sensorprodukte „wie besehen“, „mit allen Fehlern“ und „wie verfügbar“ und ohne sonstige Garantien jeglicher Art zur Verfügung stellt. SafetyCulture übernimmt keine Garantie dafür, dass der Betrieb der Sensorprodukte ununterbrochen oder fehlerfrei ist oder dass alle Mängel behoben werden; und

    4. soweit gesetzlich zulässig, schließt SafetyCulture jegliche Haftung aus für:

      1. einen Verlust von Lagerbeständen, Vermögenswerten oder anderem Material, das von den Sensorprodukten überwacht wird; und

      2. jegliche Mängel, Fehler, fehlende Funktionalität oder Eignung (oder das Fehlen oder die Verringerung von erwarteten Ergebnissen, Ergebnissen oder Vorteilen), Unzugänglichkeit, Unterbrechung oder Ausfall in Bezug auf die Sensorprodukte.

F. Enterprise-Tarif Service-Modul

  1. Allgemein

    1. SafetyCulture wird sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemühen, Ihnen die in Ihrem Auftrag genannten Leistungen ( Enterprise-Tarif-Service ) zu erbringen. Wir können die Liste der Services des Enterprise-Traifs von Zeit zu Zeit durch Mitteilung an Sie aktualisieren.

    2. Sie müssen ein aktueller Nutzer des Enterprise-Tarifs sein, um den Service des Enterprise-Tarifs in Anspruch nehmen zu können.

    3. Die Dienste des Enterprise-Tarifs gelten für Ihre Nutzung der Kerndienste (wie im SafetyCulture-Produktmodul definiert).

    4. Der Enterprise-Tarif-Service umfasst keine Unterstützung für: (a) andere Services als den Kernservice; (b) eine andere Version des Kernservice als die aktuelle, von uns bereitgestellte Version; (c) die Nutzung des Kernservice in Verbindung mit Drittprodukten (außer solchen, für die der Kernservice konzipiert oder bereitgestellt wurde); (d) Änderungen an dem Kernservice, die von einer anderen Partei als SafetyCulture oder dessen Unterauftragnehmern vorgenommen wurden; (e) kostenfreie Services; und (f) Mängel oder Ausfälle des Kernservice, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von SafetyCulture liegen.

    5. SafetyCulture wird Ihnen den Service des Enterprise-Tarifs während des in Ihrer Bestellung angegebenen Zeitraums und in Übereinstimmung mit etwaigen Nutzungsbeschränkungen, die in der jeweiligen Bestellung, diesem Modul oder anderweitig schriftlich mitgeteilt wurden, zur Verfügung stellen. Dienstleistungen im Rahmen des Enterprise-Tarifs, die nicht innerhalb des in Ihrer Bestellung angegebenen Zeitraums in Anspruch genommen werden, verfallen und können nicht auf eine andere Laufzeit übertragen werden.

    6. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihr Kauf des Service des Enterprise-Tarifs nicht von der Bereitstellung zukünftiger Funktionalitäten oder Features oder von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Äußerungen von SafetyCulture bezüglich zukünftiger Funktionalitäten oder Features abhängig ist.

  2. Enterprise-Tarif-Services

Technischer Support rund um die Uhr

• 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche1

Support ist perTelefon, E-Mail und Chat verfügbar1

• Kontaktieren Sie uns unter: https://safetyculture.com/de/kontaktieren-sie-uns

Kundenerfolgs-Team

Rolle / Zuständigkeitsbereiche

Kundenberater des Kontos Hauptansprechpartner und Vermittler für Sie bei SafetyCulture.

Manager für Kundeneinführung Unterstützt Sie bei der erfolgreichen Einführung und Umsetzung der Kerndienste.

Kundenerfolgs-Manager Support nach der Einführung.

Gewährleistet, dass die Kerndienste die gewünschten Ergebnisse für den Kunden liefern.

Koordiniert die internen Ressourcen, um Sie zu unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf der Befähigung und Einführung liegt.

Kundenerfolgs-Ingenieur Technischer Experte, der die Ermöglichung komplexer Arbeitsabläufe und die Integration der Kerndienste mit Produkten von Drittanbietern unterstützt.

• 8 Stunden pro Tag Montag bis Freitag2

• Support verfügbar per Telefon und E-Mail

• Jede benannte Kontaktperson kann sich an das Kundenerfolgs-Team wenden3

Prioritäts-Support

Alle Support-Anfragen, die von Ihren benannten Kontaktpersonen eingereicht werden3, werden in der Warteschlange, die von unserem Kundensupport-Team bearbeitet wird, mit einem Prioritätsstatus versehen und mit erster Priorität vor allen anderen Anfragen beantwortet.

1 Rund um die Uhr technischer Support: Anfragen werden von unserem Kundensupport-Team bearbeitet. Anfragen können von jedem Endnutzer in Ihrem Kundenkonto gestellt werden. An Werktagen kann das Kundensupport-Team per Live-Chat über die Mobile-App und die Online-Webplattform, per E-Mail und per Telefon kontaktiert werden. Der werktägliche Support ist gemäß den auf unserer Website (https://safetyculture.com/contact-us/) angegebenen Supportzeiten verfügbar; derzeit von Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr für die folgenden Zeitzonen: Mitteleuropäische Zeit (UTC-6), Westeuropäische Zeit (UTC+0) und Australische Ostküstenzeit (UTC+10). An den Wochenenden ist der Kunden-Support per E-Mail erreichbar. Wochenendsupport ist jeder Support außerhalb der auf unserer Website angegebenen Supportzeiten (derzeit von 17:00 Uhr Freitag Central Time (UTC-6) bis 9:00 Uhr Montag Australian Eastern Standard Time (UTC+10)). Der Support ist an Wochenenden nicht verfügbar für Integrationen mit Produkten von Drittanbietern, Sandbox-Umgebungen, Analysen oder andere Anfragen, die einen Beitrag von unseren Produkt- oder Ingenieurteams erfordern, es sei denn, sie werden mindestens zwei (2) Wochen im Voraus angefordert und mit SafetyCulture vereinbart. Support ist in englischer Sprache verfügbar.

2 Kundenerfolgs-Team: Das Kundenerfolgs-Team steht Ihren benannten Kontaktpersonen von Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr in den folgenden Zeitzonen zur Verfügung: Mitteleuropäische Zeit (UTC-6), Westeuropäische Zeit (UTC+0) und Australische Ostküstenzeit (UTC+10). Die Verfügbarkeit richtet sich nach der Zeitzone, des Ihnen zugewiesene Kundenerfolgs-Teams.

3 Benannte Kontaktpersonen: Anfragen an das Kundenerfolgs-Team müssen von einem oder mehreren Endnutzern eingereicht werden, die in Ihrem Kundenkonto angegeben sind. Das Kundenerfolgs-Team kann telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden. Die Kontaktdaten Ihres Kundenerfolgs-Teams werden Ihnen schriftlich an oder nach dem Datum mitgeteilt, an dem SafetyCulture Ihre Bestellung für den Service des Enterprise-Tarifs annimmt.