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18 Jul 2023
Die Europäische Kommission hat neue Standardvertragsbedingungen (SCCs) genehmigt, die die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Drittländer erleichtern, für die kein Angemessenheitsbeschluss vorliegt (eine Liste der Länder, denen ein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt wurde, finden Sie hier).
Die neuen SCCs bieten angemessene Datenschutzgarantien für solche Datenübermittlungen und lösen einige der Probleme, die bei den vorherigen SCCs festgestellt worden waren.
Die neuen SCCs traten am 4. Juni 2021 in Kraft. Den vollständigen Text der Entscheidung finden Sie hier.
Alle Verträge, die sich auf die SCCs als Datenübertragungsmechanismus stützen, müssen ab dem 28. September 2021 die neuen SCCs verwenden. Alle bestehenden Verträge, die auf den alten SCCs basieren, müssen bis zum 27. Dezember 2022 auf die neuen SCCs umgestellt werden.
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